Hauptstadt
Budapest
Bevölkerung
9,73 Millionen
Sprache
Ungarisch
Zeitzone
UTC+1
Arbeitswoche
40 Stunden
Lohnnebenkosten
13%
Währung
Forint (HUF)
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Ähnlich wie andere mittel- und osteuropäische Länder wie die Ukraine oder die Tschechische Republik ist Ungarn ein sehr beliebtes Ziel für IT-Outsourcing. Die Zahl der verfügbaren IT-Fachkräfte wird derzeit auf etwa 150.000 geschätzt, und jedes Jahr kommen fast 6.000 Hochschulabsolventen hinzu.
Die Englischkenntnisse der ungarischen IT-Fachkräfte werden als besser eingestuft als die ihrer ukrainischen Kollegen. Die niedrigen Löhne machen das Einstellen hochqualifizierter Arbeitskräfte erschwinglich. Plus: Dank der geografischen Nähe zum übrigen Europa stellt die Zeitverschiebung keine Herausforderung dar.
Es ist verpflichtend, neuen Mitarbeitern einen schriftlichen Arbeitsvertrag auszuhändigen. Die folgenden Informationen sollten in jedem Arbeitsvertrag enthalten sein:
Vertragsparteien – der Arbeitgeber muss namentlich im Vertrag genannt werden
Arbeitsort(e)
Beschreibung der Tätigkeit sowie des Aufgaben- und Verantwortungsbereichs
Verweis auf ein separates Dokument mit zusätzlichen Details zur Jobbeschreibung
Grundgehalt sowie Sonderzahlungen und Prämien
Ab Januar 2023 sind Arbeitgeber darüber hinaus verpflichtet, Arbeitnehmern Informationen über weitere Beschäftigungsbedingungen wie Kündigungsregeln, Weiterbildungsmaßnahmen, Arbeitszeiten und mehr zu geben. Informationen über die wichtigsten Beschäftigungsbedingungen müssen am ersten Tag des Arbeitsverhältnisses bereitgestellt werden.
Sofern nicht anders angegeben, gelten Arbeitsverträge in Ungarn als unbefristet. Befristete Verträge sind möglich, solange ihre Dauer nicht 5 Jahre überschreitet.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber können eine Probezeit von 3 Monaten vereinbaren. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit und ohne Angabe konkreter Gründe beendet werden. Für befristete Arbeitsverträge mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr gilt eine anteilige Probezeit.
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Vollzeitangestellte arbeiten für gewöhnlich 8 Stunden am Tag und 5 Tage pro Woche. Mitarbeitern, deren Arbeitstag länger als 6 Stunden ist, steht eine 20-minütige Pause zu – 25 Minuten, falls die tägliche Arbeitszeit 9 Stunden übersteigt. Die Länge der Mittagspause kann im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Diese darf jedoch nicht länger als eine Stunde sein.
Zwischen zwei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen müssen mindestens 11 Stunden liegen. Die wöchentliche Ruhezeit eines Arbeitnehmers darf nicht kürzer als 2 Tage sein. Mindestens ein Ruhetag im Monat muss auf einen Sonntag fallen.
Überstunden sind erlaubt, solange die maximale tägliche Arbeitszeit von 12 Stunden nicht überschritten wird. Außerdem gilt eine maximale wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden. Pro Jahr dürfen Arbeitnehmer nicht mehr als 250 Überstunden leisten – 300 Überstunden je nach Tarifvertrag. Überstunden müssen mit einem Zuschlag von 50 Prozent vergütet werden.
Mitarbeiter in Ungarn werden einmal im Monat bezahlt. Der Zahltag fällt für gewöhnlich auf den 10. eines jeden Monats.
Im Januar 2023 wurde der Mindestlohn in Ungarn auf 232.000 HUF pro Monat angehoben. Für Stellen, die eine bestimmte Ausbildung oder höhere Qualifikationen erfordern, muss die monatliche Mindestvergütung 296.400 HUF betragen.
Arbeitnehmer, die krankheitsbedingt nicht arbeiten können, haben Anspruch auf Lohnfortzahlung für eine Dauer von 15 Tagen. Die Höhe der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beträgt 70 Prozent. Nach Ablauf der ersten 15 Tage erhalten Arbeitnehmer ein Krankengeld von der ungarischen Sozialversicherungsbehörde. Das Krankengeld wird für eine maximale Dauer von einem Jahr bezahlt.
Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, Mitarbeitern ein 13. Gehalt zu bezahlen. Leistungsbasierte Boni sind jedoch üblich.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten in Ungarn die folgenden Steuer- und Sozialversicherungssätze (Stand Februar 2023):
Arbeitgeber
9%
9% Körperschaftsteuer
27% Umsatzsteuer (Standardsatz)
Arbeitnehmer
15%
Es gilt ein Standardsteuersatz von 15%.
Arbeitgeber
13%
13% des Arbeitnehmereinkommens als Beitrag zur Sozialversicherung
Arbeitnehmer
18,5%
7% Krankenversicherung
10% Rentenversicherung
1,5% Arbeitslosenversicherung
Bitte beachten Sie, dass die hier angegebenen Sozialabgaben nicht unbedingt die tatsächlichen Beschäftigungskosten widerspiegeln. Diese können je nach Arbeitsvertrag und aufgrund anderer Faktoren (z. B. 13. und 14. Gehalt, Zuschüsse zur Krankenversicherung, Rückstellung für Abfindungen etc.) abweichen.
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens 20 bezahlte Urlaubstage im Jahr. Der jährliche Urlaubsanspruch eines Mitarbeiters erhöht sich mit steigendem Alter:
Ab 25 Jahre: 1 zusätzlicher Urlaubstage
Ab 28 Jahre: 2 zusätzliche Urlaubstage
Ab 31 Jahre: 3 zusätzliche Urlaubstage
Ab 33 Jahre: 4 zusätzliche Urlaubstage
Ab 35 Jahre: 5 zusätzliche Urlaubstage
Ab 37 Jahre: 6 zusätzliche Urlaubstage
Ab 39 Jahre: 7 zusätzliche Urlaubstage
Ab 41 Jahre: 8 zusätzliche Urlaubstage
Ab 43 Jahre: 9 zusätzliche Urlaubstage
Ab 45 Jahre: 10 zusätzliche Urlaubstage
Hinzu kommen die 11 gesetzlichen Feiertage, an denen ebenfalls nicht gearbeitet wird. Es ist üblich, Arbeitnehmern zusätzliche Urlaubstage zu besonderen Anlässen wie am Tag des Heiligen Stephan zu geben.
Mitarbeiterinnen in Ungarn haben Anspruch auf 24 Wochen Mutterschutz. Während dieser Zeit zahlt der Staat ein Mutterschaftsgeld in Höhe von 70 Prozent des üblichen Verdienstes. Der Mutterschutz kann bis zu 4 Wochen vor dem erwarteten Geburtstermin beginnen.
Väter können innerhalb der ersten zwei Monate nach der Geburt ihres Kindes 10 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub nehmen. Der Urlaub muss innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt des Kindes gewährt werden. Die ersten 5 Tage werden zu 100 % bezahlt. Die weiteren 5 Tage werden zu 40 % vergütet.
Nach dem Mutterschaftsurlaub können sowohl Mütter als auch Väter Erziehungsurlaub nehmen, bis das Kind 3 Jahre alt ist. Der Urlaub selbst ist unbezahlt, aber die Eltern erhalten Leistungen aus dem nationalen Krankenversicherungsfonds.
Nach gesetzlichen Änderungen in den Jahren 2022 und 2023 werden nun 44 Tage Elternurlaub mit einem Satz von 10 % des üblichen Verdienstes des Arbeitnehmers bezahlt.
Arbeitnehmern mit mehreren Kindern stehen bis zu 7 Tage Sonderurlaub pro Jahr zu – genaue Zahl variiert je nach Anzahl der Kinder.
Laut Gesetz kann das Arbeitsverhältnis in mehreren Fällen beendet werden. Außer im Fall einer einvernehmlichen Aufhebung des Beschäftigungsverhältnisses, bei Auslaufen eines befristeten Anstellungsvertrags oder bei Kündigung durch den Mitarbeiter kann das Arbeitsverhältnis auch aufgrund der folgenden Gründe beendet werden:
Betriebsbedingte Kündigung wie Restrukturierung oder Personalabbau
Fristlose Entlassung wegen groben Fehlverhaltens
Persönliche Gründe wie Minderleistung des Arbeitnehmers
Arbeitgeber müssen eine mindestens 30-tägige Kündigungsfrist einhalten – ab einer Dienstzeit von 3 Jahren verlängert sich die Kündigungsfrist progressiv bis auf 90 Tage. Fristlose Entlassungen müssen innerhalb von 15 Tagen ausgesprochen werden – beginnend mit dem Tag, an dem der Kündigungsgrund festgestellt wurde.
Mitarbeiter mit einer Dienstzeit von mehr als 3 Jahren, die wegen betrieblichen oder gesundheitlichen Gründen entlassen werden, haben Anspruch auf eine Abfindung, die mindestens einem Monatsgehalt entsprechen muss – bis zu 6 Monatsgehältern für 25 Dienstjahre.
Mitarbeiterinnen in Mutterschutz, Eltern in Erziehungszeit oder Mitarbeiter, die für militärischen Freiwilligendienst freigestellt sind, haben Kündigungsschutz.
Dieser Guide dient ausschließlich zu Informationszwecken und ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen. Der Inhalt dieses Guides enthält allgemeine Informationen, und obwohl wir diesen Guide regelmäßig aktualisieren, spiegelt er möglicherweise nicht die aktuellen rechtlichen Entwicklungen wider. Die Lano Software GmbH lehnt jegliche Haftung für Handlungen ab, die Sie auf der Grundlage der in diesem Guide enthaltenen Inhalte vornehmen oder unterlassen.
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