Hauptstadt
Prag
Bevölkerung
10,71 Millionen
Sprache
Tschechisch
Zeitzone
UTC +1
Arbeitswoche
40 Stunden
Lohnnebenkosten
33,8%
Währung
Tschechische Krone (CZK)
Gehaltsabrechnung
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Die Tschechische Republik ist eine überaus beliebte Outsourcing-Destination, vor allem im Bereich Web Development. Wie Bulgarien und die Ukraine spielt Tschechien in der Liga der Länder mit den weltbesten Developern ganz vorne mit. Mit über 8.000 IT-Absolventen pro Jahr befindet sich der Talentpool der Branche in einem konstanten Wachstum.
Hinzu kommt, dass tschechische Developer zu international sehr wettbewerbsfähigen Preisen engagiert werden können und gleichzeitig erstklassige Leistungen bringen. Schließlich sind die Lohnkosten in Tschechien um einiges niedriger in anderen europäischen Ländern.
In Tschechien ist es bei der Anstellung neuer Mitarbeiter zwingend erforderlich, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen schriftlichen Arbeitsvertrag unterzeichnen. Dieser sollte mindestens die folgenden grundlegenden Informationen enthalten:
Vertragsparteien
Vertragsbeginn (und Vertragslaufzeit für befristete Arbeitsverträge)
Arbeitsort
Beschreibung der Tätigkeit
Grundgehalt sowie Sonderzahlungen und Prämien
Arbeitszeiten und Überstundenregelung
Urlaubstage
Kündigungsfristen
Verweis auf geltende Tarifverträge
Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Betrieb sowie die Unternehmensordnung
Sofern nicht anders im Vertrag festgelegt, gelten Arbeitsverträge in der Tschechischen Republik grundsätzlich als unbefristet. Befristete Verträge sind jedoch möglich, solange ihre Dauer nicht drei Jahre überschreitet.
Das tschechische Arbeitsrecht erlaubt darüber hinaus auch die Beschäftigung von Mitarbeitern ohne Abschluss eines “ordentlichen” Arbeitsvertrags. In diesen Fällen wird die Arbeit im Rahmen einer sogenannten „Vereinbarung über die Arbeitstätigkeit“ (agreement on work activity) oder einer „Vereinbarung über die Arbeitsleistung“ (agreement on work performance) erbracht.
Es ist üblich, vor Arbeitsbeginn eine Probezeit festzulegen. Diese sollte nicht länger als drei Monate sein – sechs Monate für Manager.
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Die wöchentliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers sollte nicht mehr als 40 Stunden betragen – für bestimmte Berufe wie Bergleute und Schichtarbeiter liegt die Grenze bei 37,5 Stunden pro Woche. Die tägliche Arbeitszeit ist auf acht Stunden begrenzt. Ausnahmen sind allerdings möglich.
Pausen zählen nicht zur täglichen Arbeitszeit. Nach sechs Stunden Arbeit steht dem Arbeitnehmer eine Pause von mindestens 30 Minuten zu.
Außerdem müssen Arbeitnehmer mindestens elf Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen haben. Die wöchentliche Ruhezeit darf nicht kürzer als 35 Stunden sein und sollte, wenn möglich, auf den Sonntag fallen.
Überstundenarbeit ist erlaubt, aber auf acht Stunden pro Woche und 150 Stunden pro Jahr begrenzt. Der Überstundenzuschlag liegt bei 25 Prozent.
Arbeitgeber bezahlen ihre Mitarbeiter in Tschechien für gewöhnlich einmal im Monat.
Aktuell (Stand Februar 2023) liegt der Mindestlohn in Tschechien bei 103,80 Tschechischen Kronen pro Stunde, was einem monatlichen Mindestlohn von 17.300 Kronen entspricht.
Nach dem tschechischen Arbeitsrecht sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, kranken oder verletzten Mitarbeitern zwei Wochen lang Krankengeld zu zahlen. Das Krankengeld muss mindestens 60 Prozent des normalen Lohns betragen.
Ab dem 15. Tag des Krankenstandes (und bis zu maximal 380 Tagen) erhalten Arbeitnehmer Krankengeld von der Sozialversicherung. Die Höhe des Krankengeldes steigt mit zunehmender Dauer des Krankenstandes:
15. bis 30. Tag des Krankenstandes: 60 Prozent des normalen Lohns
31. bis 60. Tag des Krankenstandes: 66 Prozent
ab dem 61. Tag des Krankenstandes: 72 Prozent
Es bestehen keine gesetzlichen Regelungen bezüglich der Zahlung von Boni oder Prämien.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten in Tschechien die folgenden Steuer- und Sozialversicherungssätze (Stand Februar 2023):
Arbeitgeber
19%
19% Körperschaftssteuer
21% Umsatzsteuer (Standardsatz)
Arbeitnehmer
bis zu 23%
bis 1.935.552 CZK: 15%
über 1.935.552 CZK: 23%
Arbeitgeber
33,8%
9% Krankenversicherung
21,5% Rentenversicherung
2,1% Krankheitsabsicherung
1,2% Arbeitslosenversicherung
Arbeitnehmer
11%
4,5% Krankenversicherung
6,5% Rentenversicherung
Bitte beachten Sie, dass die hier angegebenen Sozialabgaben nicht unbedingt die tatsächlichen Beschäftigungskosten widerspiegeln. Diese können je nach Arbeitsvertrag und aufgrund anderer Faktoren (z. B. 13. und 14. Gehalt, Zuschüsse zur Krankenversicherung, Rückstellung für Abfindungen etc.) abweichen.
Mitarbeitern stehen mindestens vier Wochen bezahlter Urlaub zu. Während des ersten Jahres besteht ein Anspruch auf anteilig berechneten Jahresurlaub, sobald der Arbeitnehmer 60 Tage gearbeitet habt.
In der Tschechischen Republik gibt es 13 gesetzliche Feiertage. Mitarbeiter, die an diesen Tagen arbeiten müssen, sollten zum zweifachen Satz entlohnt werden.
Eine Arbeitnehmerin, die ein Kind erwartet, kann bis zu 28 Wochen (37 Wochen bei Mehrlingsgeburten) Mutterschutz beantragen, der sechs oder acht Wochen vor der Geburt beginnen kann. Unter der Voraussetzung, dass das Arbeitsverhältnis in den beiden Jahren vor der Geburt für mindestens 270 Tage bestanden hat, erhält die Arbeitnehmerin von der tschechischen Sozialversicherungsbehörde Mutterschaftsgeld in Höhe von 70 Prozent ihres üblichen Lohns.
Der Vater des Kindes hat Anspruch auf 14 Tage Vaterschaftsurlaub. Wird dieser innerhalb der ersten sechs Wochen nach der Geburt genommen, zahlt die Sozialversicherung ein Vaterschaftsgeld von 70 Prozent des regulären Verdienstes.
Nach dem Ende des Mutterschutzes können sowohl Mutter als auch Vater in Elternzeit gehen, bis das Kind das dritte Lebensjahr erreicht – bis zum vierten Lebensjahr mit der Zustimmung des Arbeitgebers. Während dieser Zeit zahlt die Sozialversicherung bis zu 300.000 Kronen Elterngeld.
Mitarbeiter, die sich um ein krankes Familienmitglied oder Kind unter zehn Jahren kümmern müssen, haben Anspruch auf Sonderurlaub. Alternativ können Mitarbeiter in diesem Fall auch eine Verkürzung ihrer regulären Arbeitszeit beantragen.
Weitere Gründe für Sonderurlaub sind:
Hochzeit
Beerdigung
Gemeinwohlverpflichtungen
Laut Gesetz kann das Arbeitsverhältnis in mehreren Fällen beendet werden. Dazu zählen neben einer einvernehmlichen Aufhebung des Beschäftigungsverhältnisses, dem Auslaufen eines befristeten Anstellungsvertrags oder der Kündigung durch den Mitarbeiter auch die folgenden Kündigungsgründe (nicht vollständige Liste):
betriebsbedingte Kündigung
fristlose Entlassung wegen groben Fehlverhaltens
schwerer Verstoß gegen die Regelungen des Arbeitsvertrags
Minderleistung des Mitarbeiters
krankheits- oder verletzungsbedingte Unfähigkeit des Mitarbeiters, die ihm übertragene Arbeit auszuführen
Die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen identisch sein. Das tschechische Arbeitsrecht schreibt eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten vor. Während der Probezeit des Mitarbeiters bedarf es keiner Kündigungsfrist.
Arbeitnehmer, die aus anderen Gründen als ihrem persönlichen Fehlverhalten entlassen werden, haben Anspruch auf eine Abfindung, deren Höhe von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängt und sich wie folgt berechnet:
ein Monatsgehalt bei einer Betriebszugehörigkeit von bis zu einem Jahr
zwei Monatsgehälter bei einer Betriebszugehörigkeit zwischen einem und zwei Jahren
drei Monatsgehälter bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als zwei Jahren
Dieser Guide dient ausschließlich zu Informationszwecken und ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen. Der Inhalt dieses Guides enthält allgemeine Informationen, und obwohl wir diesen Guide regelmäßig aktualisieren, spiegelt er möglicherweise nicht die aktuellen rechtlichen Entwicklungen wider. Die Lano Software GmbH lehnt jegliche Haftung für Handlungen ab, die Sie auf der Grundlage der in diesem Guide enthaltenen Inhalte vornehmen oder unterlassen.
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