Hauptstadt
Ljubljana
Bevölkerung
2,1 Millionen
Sprache
Slowenisch
Zeitzone
UTC+1
Arbeitswoche
40 Stunden
Lohnnebenkosten
16,1%
Währung
Euro (EUR)
Gehaltsabrechnung
monatlich
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This country guide is for general informational purposes only and should not be construed as legal advice, nor as binding based on your relationship with Lano. When using Lano's solutions, the specifics may depend on your EOR and Payroll setup with our partners. Although we update this guide regularly, it may not reflect current legal developments. Lano Software GmbH disclaims any liability for any actions you take or refrain from taking based on the content contained in this country guide.
Eine moderne Infrastruktur, die strategisch günstige Lage im Zentrum Europas und der Zugang zum EU-Markt machen Slowenien zu einem beliebten Ziel für die internationale Expansion, insbesondere für ausländische Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeiten auf Europa ausweiten wollen.
Die Arbeitskräfte im Land sind hochqualifiziert und verfügen über eine große Vielfalt an beruflichen Skills. Innovation und Flexibilität sind an der Tagesordnung, und viele Arbeitnehmer verfügen über breite Sprachkenntnisse.
Sofern nicht anders festgelegt, gelten Arbeitsverträge in Slowenien als unbefristet. Befristete Verträge sind nur unter bestimmten, gesetzlich festgelegten Umständen möglich, z. B. bei der vorübergehenden Vertretung eines Arbeitnehmers oder bei Saisonarbeit. Die Verlängerung von befristeten Verträgen ist streng geregelt, und die maximale Vertragsdauer beträgt 2 Jahre.
Alle Arbeitsverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden, und Arbeitnehmer müssen vor ihrem ersten Arbeitstag eine Kopie des Vertrags erhalten. Die Vertragssprache ist Slowenisch - zweisprachige Verträge sind erforderlich, wenn eine der beiden Vertragsparteien der slowenischen Sprache nicht mächtig ist.
Der Arbeitsvertrag sollte folgende Angaben enthalten:
Vertragsparteien
Vertragsbeginn (und Vertragslaufzeit für befristete Arbeitsverträge)
Arbeitsort
Beschreibung der Tätigkeit sowie des Aufgaben- und Verantwortungsbereichs
Grundgehalt sowie Sonderzahlungen und Prämien
Arbeitszeiten
Urlaubstage
Kündigungsfrist
Probezeit
Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben die Möglichkeit, eine Probezeit zu vereinbaren. Diese muss in den individuellen Arbeitsvertrag aufgenommen werden und darf nicht länger als 6 Monate sein. Während der Probezeit ist die Kündigungsfrist auf 7 Tage verkürzt. Eine Auszahlung der Kündigung ist möglich, wenn beide Parteien dies schriftlich vereinbaren.
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Die normale Wochenarbeitszeit in Slowenien beträgt 40 Stunden - 36 Stunden sind das Minimum für Vollzeitbeschäftigte. Die wöchentliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers muss auf mindestens 4 Tage verteilt werden, wobei eine 5-Tage-Woche die Regel ist.
Vollzeitbeschäftigte müssen eine 30-minütige Mittagspause haben. Die tägliche Ruhezeit darf nicht kürzer als 12 Stunden sein - 11 Stunden für Arbeitnehmer mit unregelmäßigen Arbeitszeiten. Die wöchentliche Ruhezeit muss mindestens 24 Stunden betragen.
Arbeit, die über die gesetzliche Wochenarbeitszeit von 40 Stunden hinausgeht, gilt als Überstunden. Überstunden können nur in Ausnahmefällen angeordnet werden (schriftliche Form erforderlich) und sind auf 8 Stunden pro Woche, 20 Stunden pro Monat und 170 Stunden pro Jahr begrenzt.
Arbeitnehmer dürfen nicht mehr als 10 Stunden pro Tag arbeiten - 13 Stunden für Arbeitnehmer mit unregelmäßigen Arbeitszeiten. Überstunden müssen mit einem Zuschlag vergütet werden. Die Höhe des Zuschlags ist tarifvertraglich geregelt. Nacht- und Schichtarbeit sowie Arbeit an Sonn- und Feiertagen muss ebenfalls zu höheren Sätzen vergütet werden.
Arbeitnehmer in Slowenien müssen mindestens einmal im Monat bezahlt werden. Die Bezahlung muss innerhalb von 18 Tagen nach Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums erfolgen.
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt aktuell (Stand Februar 2023) 1.203,36 EUR pro Monat.
Ist ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit oder Verletzung arbeitsunfähig, hat er Anspruch auf Lohnfortzahlung. Nach slowenischem Arbeitsrecht ist der Arbeitgeber verpflichtet, für eine Dauer von 20 Tagen pro Krankheitsfalls und insgesamt 80 Tagen pro Jahr Lohnfortzahlung zu leisten - neue Regelung seit Januar 2022, zuvor bestand ein Anspruch auf Lohnfortzahlung für eine Dauer von 30 Tagen pro Krankheitsfall und 120 Tagen pro Jahr.
Die Höhe der Lohnfortzahlung liegt bei 80% der üblichen Bezahlung. Für alle weiteren Krankheitstage erhält der Arbeitnehmer Krankengeld von der Krankenversicherungsbehörde (ZZZS).
Viele Arbeitgeber in Slowenien bieten ihren Mitarbeitern Jahresprämien in Form eines 13. Monatsgehalts oder eines Weihnachtsgelds. Auch Dienstaltersprämien sind durchaus üblich. Es besteht jedoch keine gesetzliche Verpflichtung, Arbeitnehmern einen Bonus zu zahlen.
Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Slowenien gelten die folgenden Steuer- und Sozialversicherungssätze (Stand Februar 2023):
Arbeitgeber
19%
19% Körperschaftsteuer
22% Umsatzsteuer (Standardsatz)
Arbeitnehmer
bis zu 50% *
Arbeitseinkommen wird zu Sätzen zwischen 16% und 50% besteuert.
Arbeitgeber
16,1%
8,85% Renten- und Invaliditätsversicherung
6,56% Krankenversicherung
0,06% Arbeitslosenversicherung
0,1% Fonds für elterliche Betreuung
0,53% Arbeitsunfallversicherung
Arbeitnehmer
22,1%
15,5% Renten- und Invaliditätsversicherung
6,36% Krankenversicherung
0,14% Arbeitslosenversicherung
0,1% Fonds für elterliche Betreuung
* Weitere Informationen
Einkommensteuersätze sind progressiv. Es gelten die folgenden Steuerstufen und -sätze:
Bis zu 8.755 EUR: 16%.
8.555 EUR - 25.750 EUR: 26%.
25.750 EUR BIS 51.500 EUR: 33%.
51.500 EUR BIS 74.160 EUR: 39%.
Über 74.160 EUR: 50%
Bitte beachten Sie, dass die hier angegebenen Sozialabgaben nicht unbedingt die tatsächlichen Beschäftigungskosten widerspiegeln. Diese können je nach Arbeitsvertrag und aufgrund anderer Faktoren (z. B. 13. und 14. Gehalt, Zuschüsse zur Krankenversicherung, Rückstellung für Abfindungen etc.) abweichen.
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens 4 Wochen bezahlten Jahresurlaub. Ältere Mitarbeiter, Arbeitnehmer mit Behinderung und solche, die ein behindertes Kind betreuen müssen, haben Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage.
Nach slowenischem Arbeitsrecht sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Arbeitnehmern ein Urlaubsgeld in Höhe des nationalen Mindestlohns oder höher zu zahlen. Das Urlaubsgeld muss bis zum 1. Juli des jeweiligen Jahres ausgezahlt werden. Darüber hinaus zählt Slowenien 11 gesetzliche Feiertage.
Der Mutterschaftsurlaub in Slowenien dauert 105 Tage und ist voll bezahlt. Der Urlaub kann bis zu 28 Tage vor dem voraussichtlichen Geburtstermin beginnen.
Väter haben das Recht, 30 Tage voll bezahlten Vaterschaftsurlaub zu nehmen, der ebenfalls von der Sozialversicherung bezahlt wird. Die Zahlungen sind jedoch auf das 2,5-Fache des nationalen durchschnittlichen Monatslohns begrenzt.
Mutter und Vater haben Anspruch auf jeweils 130 Tage Elternurlaub - im Falle von Mehrlingsgeburten kann die Elternzeit verlängert werden. Der Elternurlaub wird von der Sozialversicherung bezahlt. Die Höhe des Elterngeldes entspricht der Höhe des Grundgehalts des Arbeitnehmers, unterliegt jedoch derselben Obergrenze wie das Vaterschaftsgeld.
Tarifverträge können zusätzlichen Urlaub vorsehen, der Arbeitnehmern unter bestimmten Umständen gewährt werden muss, z. B. bei Hochzeit oder Tod eines nahen Angehörigen.
Das slowenische Arbeitsrecht unterscheidet zwischen zwei Arten von Kündigungen, nämlich der ordentlichen Kündigung und der Kündigung aus einem triftigen Grund. Zu den Gründen für eine ordentliche Kündigung gehören:
Geschäftliche Gründe wie Umstrukturierung oder wirtschaftliche Umstände
Nichterfüllung der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
Arbeitsunfähigkeit
Zu den Umständen, die eine Kündigung aus einem triftigen Grund rechtfertigen, gehören:
Schwerwiegender Vertragsbruch
Strafrechtliche Vergehen
Unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen
Grobe Fahrlässigkeit
Liegt ein triftiger Grund für die Entlassung vor, ist die Kündigung sofort wirksam. Bei einer ordentlichen Kündigung hängt die Länge der Kündigungsfrist von der Betriebszugehörigkeit ab. In jedem Fall muss die Kündigung dem Arbeitnehmer schriftlich mitgeteilt werden.
Betriebszugehörigkeit
Kündigungsfrist
Wird dem Arbeitnehmer aus eigenem Verschulden gekündigt, verkürzt sich die Kündigungsfrist auf 15 Tage, unabhängig von der Betriebszugehörigkeit. Die Kündigungsfrist kann weiter verkürzt werden, wenn der Arbeitgeber eine Fortzahlung des Gehalts für die Laufzeit der Kündigungsfrist anbietet.
Mitarbeiter, die kündigen wollen, müssen eine Kündigungsfrist von 15 Tagen (bei einer Betriebszugehörigkeit von weniger als einem Jahr) bzw. 30 Tagen (bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als einem Jahr) einhalten. Die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer kann im Arbeitsvertrag auf 60 Tage verlängert werden.
Arbeitnehmer, die aus betrieblichen Gründen oder wegen mangelnder Qualifikation beziehungsweise Befähigung zum Ausführen ihrer Arbeit entlassen werden, haben Anspruch auf eine Abfindung. Die Höhe der Abfindung richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers.
Betriebszugehörigkeit
Abfindung
Arbeitnehmer, deren Betriebszugehörigkeit mehr als 5 Jahre beträgt und die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kurz vor der Rente stehen, erhalten eine zusätzliche Abfindung in Höhe von zwei Monatsgehältern. Für Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag gelten andere Regelungen.
Für schwangere Arbeitnehmerinnen, Mütter mit Kindern unter einem Jahr, Mitarbeiter in Elternzeit und verschiedene andere Gruppen von Arbeitnehmern besteht Kündigungsschutz.
Dieser Guide dient ausschließlich zu Informationszwecken und ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen. Der Inhalt dieses Guides enthält allgemeine Informationen, und obwohl wir diesen Guide regelmäßig aktualisieren, spiegelt er möglicherweise nicht die aktuellen rechtlichen Entwicklungen wider. Die Lano Software GmbH lehnt jegliche Haftung für Handlungen ab, die Sie auf der Grundlage der in diesem Guide enthaltenen Inhalte vornehmen oder unterlassen.
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