Hauptstadt
Bratislava
Bevölkerung
5,47 Millionen
Sprache
Slowakisch
Zeitzone
UTC +1
Arbeitswoche
40 Stunden
Lohnnebenkosten
35,2%
Währung
Euro (EUR)
Gehaltsabrechnung
monatlich
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Neben anderen osteuropäischen Ländern wie Bulgarien oder Tschechien hat sich auch die Slowakei in den letzten Jahren zu einer beliebten Outsourcing-Destination entwickelt. Die Fachkräfte des Landes können dank niedriger Löhne sehr günstig angeworben werden und leisten dabei gleichzeitig hervorragende Arbeit.
Aufgrund der geringen Zeitverschiebung und der häufig minimalen kulturellen Unterschiede ist die Slowakei vor allem für Unternehmen aus anderen europäischen Ländern eine gute Option, um neue Mitarbeiter für ihr Remote Team zu rekrutieren. Da die meisten Hochschulabsolventen über sehr gute Englischkenntnisse verfügen, sind sprachbedingte Kommunikationshemmnisse ebenfalls kein Problem.
Arbeitsverträge müssen in der Slowakei schriftlich abgeschlossen werden, um rechtsgültig zu sein. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen ein unterschriebenes Exemplar erhalten. Der Vertrag sollte alle grundlegenden Konditionen des Beschäftigungsverhältnisses beinhalten. Dazu zählen unter anderem:
Vertragsparteien
Vertragsbeginn (und Vertragslaufzeit für befristete Arbeitsverträge)
Arbeitsort
Beschreibung der Tätigkeit und der Position
Grundgehalt sowie Sonderzahlungen und Prämien – es sei denn, die Vergütung ist tarifvertraglich geregelt – und weitere Details zur Bezahlung
Arbeitszeiten
Urlaubstage
Kündigungsfristen
Probezeit (sofern eine vereinbart wurde)
Sofern nicht anders angegeben, gelten Arbeitsverträge in der Slowakei als unbefristet. Befristete Verträge sind ebenfalls möglich, ihre Dauer ist jedoch auf zwei Jahre beschränkt. Der Arbeitsvertrag muss spätestens am ersten Arbeitstag des Mitarbeiters zustande kommen.
Probezeiten sollten nicht länger als drei Monate sein – sechs Monate für Manager.
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Nach slowakischem Arbeitsrecht sollte die wöchentliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten, was fünf Acht-Stunden-Tagen entspricht. Schichtarbeiter haben eine kürzere Wochenarbeitszeit: 37,5 oder 38,75 Stunden, abhängig von ihrem Schichtmuster.
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter zwei aufeinanderfolgende Ruhetage pro Woche haben. Diese sollten auf Samstag und Sonntag oder Sonntag und Montag fallen. Die tägliche Ruhezeit sollte nicht kürzer als zwölf Stunden sein. Ist der Arbeitstag länger als sechs Stunden, steht dem Mitarbeiter eine Pause von mindestens 30 Minuten zu.
Arbeitnehmer dürfen bis zu acht Überstunden pro Woche leisten. Die maximale wöchentliche Arbeitszeit liegt als bei 48 Stunden – im Gesundheitswesen kann die Arbeitszeit auf bis zu 56 Stunden ausgedehnt werden. Auf ein Jahr gesehen, ist die Anzahl der Überstunden auf insgesamt 150 Stunden begrenzt – 250 für Mitarbeiter im Gesundheitswesen. Der Überstundenzuschlag liegt bei 25%.
Es ist üblich, Mitarbeiter in der Slowakei einmal im Monat zu bezahlen.
Aktuell (Stand 2022) liegt der gesetzliche Mindestlohn in der Slowakei bei 646 Euro im Monat. Der zu zahlende Monatslohn kann je nach Position und Komplexität der Tätigkeit jedoch höher ausfallen – bis zu 1.226 Euro im Monat.
Im Krankheitsfall haben Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für eine Dauer von zehn Tagen. Die Höhe der Lohnfortzahlung während der ersten zehn Krankheitstage ist dabei wie folgt gestaffelt:
1. bis 3. Tag: 25% des üblichen Verdienstes
4. bis 10. Tag: 55% des üblichen Verdienstes
Für jeden weiteren Krankheitstag (bis zu einer Dauer von 52 Wochen) erhalten Arbeitnehmer Krankengeld von der Sozialversicherungsbehörde. Das Krankengeld entspricht in der Regel 55% des üblichen Verdienstes.
Die Zahlung eines jährlichen Bonus ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, in den meisten Unternehmen aber gängige Praxis.
Erfahren Sie alles, was Sie über Gehälter, Steuern, Sozialabgaben uvm. wissen müssen in unserem Payroll-Guide für Slowakei.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten in der Slowakei die folgenden Steuer- und Sozialversicherungssätze (Stand 2022):
Arbeitgeber
bis zu 21%
15% / 21% Körperschaftsteuer
20% Umsatzsteuer (Standardsatz)
Arbeitnehmer
bis zu 25%
bis zu 38.553,01 Euro: 19%
über 38.553,01 Euro: 25%
Arbeitgeber
35,2%
14% Altersvorsorge
10% Krankenversicherung
3% Berufsunfähigkeitsversicherung
1,4% Krankheitstagegeldversicherung
1% Arbeitslosenversicherung
4,75% Rücklagenfonds
0,25% Insolvenz- und Abfindungsfonds
0,8% Unfallversicherung
Arbeitnehmer
13,4%
4% Altersvorsorge
4% Krankenversicherung
3% Berufsunfähigkeitsversicherung
1,4% Krankheitstagegeldversicherung
1% Arbeitslosenversicherung
Bitte beachten Sie, dass die hier angegebenen Sozialabgaben nicht unbedingt die tatsächlichen Beschäftigungskosten widerspiegeln. Diese können je nach Arbeitsvertrag und aufgrund anderer Faktoren (z. B. 13. und 14. Gehalt, Zuschüsse zur Krankenversicherung, Rückstellung für Abfindungen etc.) abweichen.
Arbeitnehmer, die bereits mindestens 60 Tage bei ihrem aktuellen Arbeitgeber beschäftigt waren, haben Anspruch auf mindestens vier Wochen Urlaub im Jahr. Für Arbeitnehmer über 33 und Mitarbeitern mit Kindern erhöht sich der jährliche Urlaubsanspruch auf fünf Wochen.
Darüber hinaus sind im slowakischen Arbeitsrecht 15 gesetzliche Feiertage – einschließlich Ostersonntag – festgelegt, an denen Arbeitnehmer generell nicht arbeiten müssen. Wenn die Art der Tätigkeit des Arbeitnehmers die Arbeit an diesem Tag notwendig macht, besteht Anspruch auf doppelte Bezahlung.
Mitarbeiterinnen können bis zu 34 Wochen in Mutterschutz gehen – 37 Wochen für alleinerziehende Mütter und 43 Wochen im Falle von Mehrlingsgeburten. Dieser kann bis zu acht Wochen vor dem erwarteten Geburtstermin beginnen. Das Mutterschaftsgeld wird von der Sozialversicherungsbehörde gezahlt und beträgt 75% des üblichen Verdienstes.
Derzeit besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Vaterschaftsurlaub. Allerdings haben Väter, die sich nach der Geburt stellvertretend für die Mutter um das Kind kümmern, dieselben Rechte wie die Mutter des Kindes.
Mütter und Väter haben das Recht, in Elternzeit zu gehen, bis ihr Kind drei Jahre alt ist (sechs Jahre, wenn das Kind unter einer Krankheit leidet). Während dieser Zeit erhält das jeweilige Elternteil ein staatliches Elterngeld in Höhe von 280 Euro pro Monat.
Mitarbeiter, die sich beruflich weiterbilden wollen, haben Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub zu Bildungszwecken. Des Weiteren besteht ein Recht auf Sonderurlaub in den folgenden Fällen:
medizinische Untersuchungen
Todesfall
Hochzeit oder Geburt des eigenen Kindes
Pflege von Kindern oder anderen Familienangehörigen
Laut Gesetz kann das Arbeitsverhältnis in mehreren Fällen beendet werden. Neben einer einvernehmlichen Aufhebung des Beschäftigungsverhältnisses, dem Auslaufen eines befristeten Anstellungsvertrags oder der Kündigung durch den Mitarbeiter erkennt das slowakische Arbeitsgesetz auch die folgenden Kündigungsgründe an (nicht vollständige Liste):
betriebsbedingte Kündigung im Zusammenhang mit Umstrukturierungsmaßnahmen oder der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens
fristlose Entlassung wegen groben Fehlverhaltens oder Verstoß gegen den Arbeitsvertrag
Minderleistung des Mitarbeiters
Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters aufgrund einer lang andauernden Krankheit oder Verletzung
Die Länge der Kündigungsfrist hängt von der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters ab:
ein Monat: Betriebszugehörigkeit von weniger als einem Jahr
zwei Monate: Betriebszugehörigkeit von mehr als einem Jahr
Während der Probezeit oder im Falle einer fristlosen Entlassung entfällt die Kündigungsfrist. Arbeitnehmer, die betriebs- oder krankheitsbedingt gekündigt werden, haben Anspruch auf eine Abfindung. Die Höhe der Abfindungszahlung richtet sich ebenfalls nach der Betriebszugehörigkeit:
2 – 5 Jahre Betriebszugehörigkeit = 1 Monatsgehalt
5 – 10 Jahre Betriebszugehörigkeit = 2 Monatsgehälter
10 – 20 Jahre Betriebszugehörigkeit = 3 Monatsgehälter
mehr als 20 Jahre Betriebszugehörigkeit = 4 Monatsgehälter
Dieser Guide dient ausschließlich zu Informationszwecken und ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen. Der Inhalt dieses Guides enthält allgemeine Informationen, und obwohl wir diesen Guide regelmäßig aktualisieren, spiegelt er möglicherweise nicht die aktuellen rechtlichen Entwicklungen wider. Die Lano Software GmbH lehnt jegliche Haftung für Handlungen ab, die Sie auf der Grundlage der in diesem Guide enthaltenen Inhalte vornehmen oder unterlassen.
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