Hauptstadt
Belgrad
Bevölkerung
8,67 Millionen
Sprache
Serbisch
Zeitzone
UTC+1
Arbeitswoche
40 Stunden
Lohnnebenkosten
15,15%
Währung
Serbischer Dinar (RSD)
Gehaltsabrechnung
monatlich
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Markplatz
Globale payroll
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Serbiens Informations- und Kommunikationstechnologie Sektor ist in den letzten Jahren erheblich gewachsen und gehört heute zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen des Landes. Belgrad gilt als landesweit wichtigstes IT-Zentrum. Dank der hervorragenden Englischkenntnisse der lokalen Bevölkerung nimmt das internationale Interesse an den serbischen IT-Talenten immer weiter zu.
Der Ease of Doing Business Index stuft Serbien als sehr unternehmensfreundlich ein. Das Steuersystem ist sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber relativ einfach zu handhaben und internationale Verträge erleichtern den grenzüberschreitenden Handel.
Arbeitsverträge in Serbien müssen schriftlich abgeschlossen werden. Die vorgeschriebene Sprache ist Serbisch. Allerdings ist es erlaubt, den Vertrag in mehreren Sprachen abzufassen. Jeder Arbeitsvertrag sollte mindestens die folgenden Informationen enthalten:
Vertragsparteien
Vertragsbeginn (und Vertragslaufzeit für befristete Arbeitsverträge)
Beschreibung der Tätigkeit sowie des Aufgaben- und Verantwortungsbereichs
Bruttogehalt
Arbeitszeiten
Urlaubstage
Kündigungsfristen
Zusätzliche Informationen bezüglich Sonderurlaub etc.
Das serbische Recht unterscheidet zwischen zwei verschiedenen Arten von Arbeitsverträgen: befristete (Höchstdauer: 24 Monate) und unbefristete Verträge.
Für neue Mitarbeiter kann eine Probezeit von bis zu sechs Monaten festgelegt werden. Während dieser Zeit gilt eine Kündigungsfrist von fünf Arbeitstagen.
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Eine typische Arbeitswoche in Serbien umfasst 40 Stunden, d. h. acht Stunden pro Tag mit einer 30-minütigen Mittagspause. Arbeitnehmer arbeiten in der Regel von Montag bis Freitag. Mitarbeiter sollten zwischen zwei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen mindestens 12 Stunden Ruhezeit und einen richtigen Ruhetag pro Woche haben.
Überstundenarbeit ist erlaubt, aber nicht üblich. Pro Tag sollten Mitarbeiter nicht mehr als vier Überstunden leisten – pro Woche sind maximal acht Überstunden zulässig. Der Überstundenzuschlag muss mindestens 26 Prozent des üblichen Stundenlohns betragen.
In Serbien ist es üblich, Mitarbeiter einmal im Monat zu bezahlen.
Die Höhe des Mindestlohns hängt von der Anzahl der monatlichen Arbeitsstunden des Mitarbeiters ab. Seit Januar 2023 gelten die folgenden Vergütungssätze:
160 Arbeitsstunden: 49.399,15 RSD
168 Arbeitsstunden: 52.023,98 RSD
176 Arbeitsstunden: 54.64879 RSD
184 Arbeitsstunden: 57.273,60 RSD
Aktuell liegt der Mindeststundenlohn bei 230 RSD.
Für die ersten 30 Krankheitstage zahlt der Arbeitgeber ein Krankengeld in Höhe von 65 Prozent (gilt für nicht arbeitsbedingte Verletzungen oder Krankheit), bzw. 100 Prozent (bei arbeitsbedingten Verletzungen oder Krankheit). Arbeitnehmer sind verpflichtet, spätestens nach drei Krankheitstagen ein ärztliches Attest vorzulegen. Krankheitsbedingte Ausfälle, die länger als 30 Tage dauern, werden von der nationalen Krankenkasse bezahlt.
Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, ihren Mitarbeitern einen jährlichen Bonus zu zahlen. Da Boni in Serbien jedoch recht üblich sind, werden diese von den meisten Angestellten erwartet. Mitarbeiter in Serbien haben zudem Anspruch auf eine jährliche Lohnerhöhung von 0,4 Prozent.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten in Serbien die folgenden Steuer- und Sozialversicherungssätze (Stand Februar 2023):
Arbeitgeber
15%
15% Körperschaftssteuer
20% Umsatzsteuer (Standardsatz)
Arbeitnehmer
10% *
Der Pauschalsatz für Lohn- und Einkommensteuer liegt bei 10%.
Arbeitgeber
15,15%
10% Renten- und Arbeitsunfähigkeitsversicherung
5,15% Krankenversicherung
Arbeitnehmer
19,9%
14% Renten- und Arbeitsunfähigkeitsversicherung
5,15% Krankenversicherung
0,75% Arbeitslosenversicherung
* Für Einkommen, die bestimmte Grenzen überschreiten, werden höhere Steuersätze erhoben.
Bitte beachten Sie, dass die hier angegebenen Sozialabgaben nicht unbedingt die tatsächlichen Beschäftigungskosten widerspiegeln. Diese können je nach Arbeitsvertrag und aufgrund anderer Faktoren (z. B. 13. und 14. Gehalt, Zuschüsse zur Krankenversicherung, Rückstellung für Abfindungen etc.) abweichen.
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens 20 bezahlte Urlaubstage pro Jahr, zuzüglich eines jährlichen Urlaubsgeldes, dessen Höhe vom Arbeitgeber festgelegt wird. Der Urlaubsanspruch wird nach einem Monat ununterbrochener Beschäftigung erworben. In der Regel müssen die Arbeitnehmer ihren Jahresurlaub bis zum 30. Juni des Folgejahres verbrauchen.
Hinzu kommen die gesetzlichen Feiertage, deren Anzahl allerdings von Jahr zu Jahr variiert. Im Jahr 2021 gab es 11 zusätzliche arbeitsfreie Tage. Nationale Feiertage, die auf einen Sonntag fallen, werden auf den darauffolgenden Arbeitstag verschoben.
Weibliche Beschäftigte haben Anspruch auf ein Jahr voll bezahlten Mutterschutz. Dieser kann frühestens 45, spätestens aber 28 Tage vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin beginnen und deckt gleichermaßen Schwangerschaft, Geburt und Betreuungszeit des Neugeborenen ab. Ab dem dritten Kind wird der Mutterschaftsurlaub auf zwei Jahre verlängert.
Der Vaterschaftsurlaub ist auf sieben Tage begrenzt.
In Serbien gibt es keine gesetzliche Regelung für weitere Elternzeit.
Zusätzlich zu den oben genannten Urlaubsansprüchen können Arbeitnehmer in Serbien bei Anlässen wie Hochzeit, Geburt, schwerer Krankheit oder Tod eines Familienmitglieds weitere fünf Tage Urlaub pro Jahr nehmen. Weitere in Serbien übliche Leistungen für Arbeitnehmer sind Essenszuschüsse und Zusatzleistungen zur Krankenversicherung.
Laut Gesetz kann das Arbeitsverhältnis in mehreren Fällen beendet werden. Neben einer einvernehmlichen Aufhebung des Beschäftigungsverhältnisses, dem Auslaufen eines befristeten Anstellungsvertrags oder der Kündigung durch den Mitarbeiter sind auch die folgenden Kündigungsgründe zulässig:
Unzureichende Leistung oder Unvermögen des Mitarbeiters
Betriebsbedingte Kündigung
Fristlose Entlassung wegen groben Fehlverhaltens des Mitarbeiters, z.B. Straftat oder Vertragsbruch
Unentschuldigte Abwesenheit
Für Arbeitnehmer gilt eine Kündigungsfrist von zwischen 15 und 30 Tagen. Arbeitgeber müssen Mitarbeiter mindestens acht Tage (und höchstens 30 Tage) vor Ende des Arbeitsverhältnisses über die Kündigung in Kenntnis setzen.
Abfindungszahlungen sind nur bei betriebsbedingten Kündigungen notwendig. Das serbische Arbeitsrecht definiert jedoch keinen Mindestbetrag. Schwangere Mitarbeiterinnen und Arbeitnehmerinnen in Mutterschutz haben grundsätzlich Kündigungsschutz.
Dieser Guide dient ausschließlich zu Informationszwecken und ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen. Der Inhalt dieses Guides enthält allgemeine Informationen, und obwohl wir diesen Guide regelmäßig aktualisieren, spiegelt er möglicherweise nicht die aktuellen rechtlichen Entwicklungen wider. Die Lano Software GmbH lehnt jegliche Haftung für Handlungen ab, die Sie auf der Grundlage der in diesem Guide enthaltenen Inhalte vornehmen oder unterlassen.
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