Hauptstadt
Mexiko-Stadt
Bevölkerung
130,1 Millionen
Sprache
Spanisch
Zeitzone
UTC - 8 bis UTC -5
Arbeitswoche
bis zu 48 Stunden
Lohnnebenkosten
15% - 25%
Währung
Mexikanischer Peso (MXN)
Gehaltsabrechnung
(zwei-)wöchentlich oder monatlich
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Auch wenn sie nicht immer völlig transparent sind, spielen die in Mexiko geltenden Beschäftigungsstandards im Allgemeinen zu Gunsten des Arbeitgebers: Die gesetzlichen Urlaubsansprüche sind minimal – besonders für neue Mitarbeiter – und die Personalkosten fallen dank niedriger Gehälter und Boni sehr gering aus.
Wie ein jüngster Bericht der OECD außerdem zeigt, verzeichnen die Arbeitskräfte des Landes einen stetigen Zugewinn an Qualifikationen und Skills: Der OECD zufolge sind die Absolventenquoten an Mexikos Hochschulen in den letzten zehn Jahren konstant gestiegen.
Das mexikanische Arbeitsrecht schreibt vor, dass Arbeitsverträge schriftlich abgefasst sein müssen. Jede Arbeitsvereinbarung sollte zumindest die folgenden grundlegenden Informationen enthalten:
Vertragsparteien
Anstellungsart, d.h. befristet, unbefristet etc.
Probezeit
Arbeitsort
Beschreibung der Tätigkeit sowie des Aufgaben- und Verantwortungsbereichs
Grundgehalt, Sonderzahlungen und Prämien sowie weitere Details zur Bezahlung
Arbeitszeiten
Urlaubstage
Informationen zu angebotenen Schulungen
Sofern nicht anders angegeben, gelten Arbeitsverträge in Mexiko als unbefristet. Der Vertrag muss in der Landessprache aufgesetzt werden.
Probezeiten gelten in Mexiko im Allgemeinen als Einarbeitungszeit, während derer der Mitarbeiter auf seine zukünftige Rolle im Unternehmen vorbereitet wird. In der Regel sollte die Einarbeitungsphase nicht länger als drei Monate dauern – sechs Monate für Führungskräfte.
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Pro Woche sollten Mitarbeiter nicht mehr als 48 Stunden arbeiten – in einigen Branchen wie dem Bankwesen ist die Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden begrenzt. Unabhängig von seiner regulären Wochenarbeitszeit steht jedem Mitarbeiter eine tägliche Pause von mindestens 30 Minuten sowie ein Ruhetag pro Woche zu – idealerweise am Sonntag.
Überstundenarbeit ist auf drei Stunden pro Tag an drei aufeinanderfolgenden Tagen – alternativ neun Stunden pro Woche – begrenzt. Mitarbeiter, die Überstunden erbringen, müssen mit dem doppelten Satz entlohnt werden.
Arbeitnehmer, die manuelle Tätigkeiten verrichten, müssen mindestens einmal pro Woche bezahlt werden. Die meisten anderen Arbeitnehmer werden alle zwei Wochen bezahlt. Es ist jedoch auch Mitarbeiter einmal im Monat zu bezahlen, solange die jeweilige Lohnperiode im Arbeitsvertrag des Mitarbeiters festgelegt ist.
Zu Beginn des Jahres 2022 stieg der Mindestlohn auf 172,87 MXN pro Tag - ein Anstieg um 23% gegenüber 2021. Der derzeitige Mindestlohn in der nördlichen Grenzzone (d. h. an der Grenze zu den USA) beträgt 260,34 MXN pro Tag.
Im Krankheitsfall besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Stattdessen erhält der Arbeitnehmer ab dem vierten Krankheitstag Krankengeld von der Sozialversicherung in Höhe von 60% seines normalen Verdienstes – 100% im Fall einer arbeitsbedingten Krankheit oder Verletzung. Die Vorlage eines ärztlichen Attests ist verpflichtend. Der Krankenstand ist auf 52 Wochen begrenzt.
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld in Höhe von mindestens 15 Tageslöhnen zu zahlen. In der Praxis zahlen die meisten Arbeitgeber bis zu vier oder sechs Wochengehälter als Bonus. Die Zahlung muss vor dem 20. Dezember erfolgen. In einigen Branchen ist es darüber hinaus üblich, leistungsabhängige Boni anzubieten.
Erfahren Sie alles, was Sie über Gehälter, Steuern, Sozialabgaben uvm. wissen müssen in unserem Payroll-Guide für Mexiko.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten in Mexiko die folgenden Steuer- und Sozialversicherungssätze (Stand 2022):
Arbeitgeber
30%
30% Körperschaftsteuer
16% Umsatzsteuer
1% – 3% Lohnsummensteuer (Steuersätze variieren zwischen den einzelnen Bundesstaaten)
Arbeitnehmer
bis zu 35% *
Löhne und Gehälter werden mit Sätzen von bis zu 35% versteuert.
Arbeitgeber
15% bis 25%
Einschließlich Beiträge zu:
Altersvorsorge
Arbeitslosenversicherung
Krankenversicherung
Fonds für Mutterschaftsleistungen
Berufsunfähigkeitsversicherung
Wohnungsfonds
Invaliditäts- und Hinterbliebenenkasse
Arbeitnehmer
etwa 5%
Einschließlich Beiträge zu:
Altersvorsorge
Arbeitslosenversicherung
Krankenversicherung
Fonds für Mutterschaftsleistungen
Invaliditäts- und Hinterbliebenenkasse
* Weitere Informationen
Individuelles Einkommen wird progressiv besteuert, wobei die folgenden Steuerstufen gelten (die angegebenen Prozentsätze gelten nur für den Teil des Einkommens, der den unteren Schwellenwert der Steuerstufe überschreitet):
bis zu MXN 7.735,00: 1,92 %.
MXN 7.735,00 bis MXN 65.651,07: MXN 148,51 + 6,4%
MXN 115.375,90 bis MXN 134.119,41: MXN 9.265,20 + 16 %
MXN 134.119,41 bis MXN 160.577,65: MXN 12.264,16 + 17,92%
MXN 160.577,65 bis MXN 323.862,00: MXN 17.005,47 + 21,36 %
MXN 323.862,00 bis MXN 510.451,00: MXN 51.883,01 + 23,52%
MXN 510.451,00 bis MXN 974.535,03: MXN 95.768,74 + 30%
MXN 974.535,03 bis MXN 1.299.380,04: MXN 234.993,95 + 32%
MXN 1.299.380,04 bis MXN 3.898.140,12: MXN 338.944,34 + 34%
über MXN 3.898.140,12: MXN 1.222.522,76 + 35%
Bitte beachten Sie, dass die hier angegebenen Sozialabgaben nicht unbedingt die tatsächlichen Beschäftigungskosten widerspiegeln. Diese können je nach Arbeitsvertrag und aufgrund anderer Faktoren (z. B. 13. und 14. Gehalt, Zuschüsse zur Krankenversicherung, Rückstellung für Abfindungen etc.) abweichen.
Nach Vollendung des ersten Beschäftigungsjahres stehen dem Mitarbeiter sechs Tage Urlaub zu. Mit jedem weiteren Beschäftigungsjahr erhöht sich der Jahresurlaub um zwei weitere Tage, bis nach vier Beschäftigungsjahren ein jährlicher Urlaubsanspruch von 14 Tagen erreicht ist.
Von da an erhöht sich der Jahresurlaub alle fünf Jahre um zwei Tage. Der Arbeitgeber muss jedem Angestellten ein jährliches Urlaubsgeld in Höhe von 25% des gewöhnlichen Verdienstes während der Urlaubsperiode zahlen.
Darüber hinaus zählt Mexiko sieben nationale Feiertage – acht in den Jahren, in denen die Präsidentschaftswahlen stattfinden – plus mehrere religiöse Feiertage, an denen die meisten Geschäfte geschlossen sind. Mitarbeiter, die an diesen Tagen arbeiten müssen, haben Anspruch auf doppelte Bezahlung.
Für Angestellte, die ein Kind erwarten, besteht ein Recht auf jeweils 42 Tage Mutterschutz vor und nach der Entbindung. Während dieser Zeit erhalten sie von der IMSS (das mexikanische Sozialversicherungsinstitut) Mutterschaftsgeld, das ihrem normalen Gehalt entspricht.
Nach dem Ende des Mutterschutzes muss der Arbeitgeber der Mitarbeiterin erlauben, die tägliche Arbeitszeit um eine Stunde zu verkürzen – aufgeteilt in zwei 30-Minuten-Intervalle. Väter können fünf Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub nehmen.
Abgesehen von der oben beschriebenen Arbeitszeitverkürzung sieht das mexikanische Arbeitsrecht keine Elternzeit vor.
Bei Vertragsabschluss können zusätzliche Beiträge zur Rentenkasse oder der Abschluss einer Lebensversicherung vereinbart werden.
Laut Gesetz kann das Arbeitsverhältnis in mehreren Fällen beendet werden. Dazu zählen, neben einer einvernehmlichen Aufhebung des Beschäftigungsverhältnisses, dem Auslaufen eines befristeten Anstellungsvertrags oder der Kündigung durch den Mitarbeiter, auch die folgenden Kündigungsgründe (nicht vollständige Liste):
betriebsbedingte Kündigung wie Personalabbau oder sonstige wirtschaftliche Gründe
fristlose Entlassung wegen groben Fehlverhaltens, z.B. Unehrlichkeit, Nachlässigkeit, unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit usw.
Das mexikanische Arbeitsrecht definiert keine Kündigungsfristen, die Arbeitgeber oder Arbeitnehmer bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einhalten müssen. Allerdings muss der Arbeitgeber die Kündigung durch Angabe eines triftigen Grundes rechtfertigen.
In den meisten Fällen besteht Anspruch auf eine Abfindung. Die Höhe der Abfindung hängt jedoch vom Kündigungsgrund ab.
Kündigung durch den Arbeitnehmer und Entlassung wegen eigenem Verschulden: alle ausstehenden Zahlungen – Löhne, nicht genommener Urlaub, anteilige Boni etc. – sowie eine Dienstaltersprämie in Höhe von zwölf Tageslöhnen für jedes vollendete Beschäftigungsjahr (gilt erst ab einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 15 Jahren)
Entlassung aus objektiven Gründen: alle ausstehenden Zahlungen sowie die oben beschriebene Dienstaltersprämie, plus zusätzlich drei Monatsgehälter und 20 Tageslöhne pro Beschäftigungsjahr
Dieser Guide dient ausschließlich zu Informationszwecken und ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen. Der Inhalt dieses Guides enthält allgemeine Informationen, und obwohl wir diesen Guide regelmäßig aktualisieren, spiegelt er möglicherweise nicht die aktuellen rechtlichen Entwicklungen wider. Die Lano Software GmbH lehnt jegliche Haftung für Handlungen ab, die Sie auf der Grundlage der in diesem Guide enthaltenen Inhalte vornehmen oder unterlassen.
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