Hauptstadt
Kuala Lumpur
Bevölkerung
33,1 Millionen
Sprache
Malaysisch
Zeitzone
UTC +8
Arbeitswoche
45 - 48 Stunden
Lohnnebenkosten
bis zu 15,95%
Währung
Malaysischer Ringgit (MYR)
Gehaltsabrechnung
monatlich
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Dank kontinuierlicher Investitionen der malaysischen Regierung in den Bereich Human Resources bietet Malaysia internationalen Unternehmen eine große Auswahl an gut ausgebildeten Arbeitskräften. Zusammen mit den niedrigen Beschäftigungskosten und den im Allgemeinen sehr guten Englischkenntnissen der Bevölkerung macht die Verfügbarkeit von qualifizierten Fachkräften Malaysia zu einer erstklassigen Wahl für internationales Recruiting.
Dem 1955 in Kraft getretenen Employment Act zufolge erfordert jedes Arbeitsverhältnis, das länger als einen Monat dauern soll, einen schriftlichen Arbeitsvertrag, in dem die grundlegenden Konditionen des Beschäftigungsverhältnisses festgelegt werden. Dazu zählen unter anderem:
Vertragsparteien
Vertragsbeginn (und Vertragslaufzeit für befristete Arbeitsverträge)
Arbeitsort
Beschreibung der Tätigkeit, Aufgabenbereiche und Verantwortung
Grundgehalt sowie Sonderzahlungen und Prämien
Vereinbarung zur Bezahlung
Probezeit
Arbeitszeiten
Urlaubstage
Kündigungsfristen und -formalitäten
Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften
Arbeitsverträge in Malaysia können entweder auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen werden.
Probezeiten sind optional. Die meisten Arbeitgeber verlangen eine Probezeit zwischen ein und drei Monaten.
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Der Employment Act von 1955 stellt nach wie vor das wichtigste arbeitsrechtliche Regelwerk dar und legt auch die grundlegenden Beschäftigungsstandards wie Arbeitszeiten, Krankenstand und Urlaubsanspruch fest. Sein Geltungsbereich ist jedoch auf einige spezielle Angestelltengruppen beschränkt. Ebenfalls mit eingeschlossen sind Arbeiter, die unter einem Dienstvertrag beschäftigt sind und deren monatliches Einkommen nicht über 2.000 MYR liegt.
Die wöchentliche Arbeitszeit in Malaysia liegt bei 48 Stunden, d. h. acht Stunden Arbeit pro Tag bei einer Sechs-Tage-Woche. Jeder Mitarbeiter muss einen Ruhetag pro Woche erhalten. Nach fünf Stunden Arbeit haben Mitarbeiter Anspruch auf eine 30-minütige Pause.
Jegliche Arbeit, die ein Arbeitnehmer zusätzlich zu seiner regulären 48-Stunden-Woche verrichtet, muss mit einem Überstundenzuschlag von 50% vergütet werden – gilt nur für Überstundenarbeit an normalen Arbeitstagen.
Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter in Malaysia mindestens einmal im Monat bezahlen. Die Bezahlung muss spätestens am 7. des Folgemonats erfolgen.
Im Mai 2022 soll der gesetzliche Mindestlohn in Malaysia auf 1.500 MYR ansteigen – aktuell liegt er bei1.200 MYR pro Monat.
Der Employment Act regelt die zulässige Anzahl an Krankheitstagen. Diese hängt von der Betriebszugehörigkeit ab.
Betriebszugehörigkeit
Ohne Klinikaufenthalt
Für Klinikaufenthalte
Für die oben angegebene Höchstdauer enthalten Arbeitnehmer weiterhin ihr volles Gehalt – allerdings nur unter Vorlage eines ärztlichen Attests, das nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Arbeitgeber sind nicht dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern ein 13. Gehalt zu zahlen, aber leistungsbasierte Boni sind üblich.
Erfahren Sie alles, was Sie über Gehälter, Steuern, Sozialabgaben uvm. wissen müssen in unserem Payroll-Guide für Malaysia.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten in Malaysia die folgenden Steuer- und Sozialversicherungssätze (Stand März 2022):
Arbeitgeber
24%
24% Körperschaftsteuer
6% Dienstleistungssteuer und 10% Umsatzsteuer (Standardsätze)
Arbeitnehmer
bis zu 30% *
Lohnsteuersätze reichen bis zu 30%.
Arbeitgeber
bis zu 15,95%
1,75% (für Arbeitnehmer unter 60) oder 1,25% (für Arbeitnehmer über 60) Beitrag zur Sozialversicherung (SOCSO)
0,2% Absicherungssystem für Beschäftigte (EIS) – nur für Arbeitnehmer zwischen 18 und 60
12% oder 13% (für Arbeitnehmer unter 60) oder 4% bis 6,5% (für Arbeitnehmer über 60) Altersvorsorge (EPF)
1% des Einkommens geht an den Human Resources Development Fund (HRDF) – nur für Unternehmen mit mehr als 10 Angestellten
Arbeitnehmer
bis zu 11,7%
0,5% Beitrag zur Sozialversicherung (SOCSO) – nur für Arbeitnehmer zwischen 18 und 60
0,2% Absicherungssystem für Beschäftigte (EIS) – nur für Arbeitnehmer zwischen 18 und 60
11% Altersvorsorge (EPF) – anderer Satz für Arbeitnehmer über 60)
* Weitere Informationen
Individuelles Einkommen wird progressiv besteuert, wobei die folgenden Steuerstufen gelten (die angegebenen Prozentsätze gelten nur für den Teil des Einkommens, der den unteren Schwellenwert der Steuerstufe überschreitet):
bis zu MYR 5.000: 0%
MYR 5.000 – MYR 20.000: 1% auf Überschüsse
MYR 20.000 – MYR 35.000: MYR 150 + 3%
MYR 35.000 – MYR 50.000: MYR 600 + 8%
MYR 50.000 – MYR 70.000: MYR 1.800 + 13%
MYR 70.000 – MYR 100.000: MYR 4.400+ 21%
MYR 100.000 – MYR 250.000: MYR 10.700 + 24%
MYR 250.000 – MYR 400.000: MYR 46.700 + 24,5%
MYR 400.000 – MYR 600.000: MYR 83.450 + 25%
MYR 600.000 – MYR 1.000.000: MYR 133.450 + 26%
MYR 1.000.000 – MYR 2.000.000: MYR 237.450 + 28%
Über MYR 2.000.000: MYR 517.450 + 30%
Bitte beachten Sie, dass die hier angegebenen Sozialabgaben nicht unbedingt die tatsächlichen Beschäftigungskosten widerspiegeln. Diese können je nach Arbeitsvertrag und aufgrund anderer Faktoren (z. B. 13. und 14. Gehalt, Zuschüsse zur Krankenversicherung, Rückstellung für Abfindungen etc.) abweichen.
Der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers hängt von seiner Betriebszugehörigkeit ab:
weniger als zwei Jahre: acht Tage
zwischen zwei und fünf Jahren: zwölf Tage
mehr als fünf Jahre: sechzehn Tage
Im ersten Jahr der Betriebszugehörigkeit wird der Urlaubsanspruch des Mitarbeiters anteilig berechnet.
An gesetzlichen Feiertagen besteht ebenfalls Anspruch auf einen bezahlten freien Tag. Die Zahl der gesetzlichen Feiertage variiert sehr stark zwischen nationaler und regionaler Ebene. In der Regel sollten Mitarbeiter an mindestens elf Feiertagen im Jahr von der Arbeit freigestellt werden.
Nach einer Gesetzesänderung im März 2022 haben Arbeitnehmerinnen jetzt Anspruch auf 98 Tage bezahlten Mutterschutz – während dieser Zeit erhält die Arbeitnehmerin ein Mutterschaftsgeld. Allerdings müssen dazu die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
die Arbeitnehmerin muss während der neun Monate vor der Geburt für mindestens 90 Tage für den Arbeitgeber gearbeitet haben
während der letzten vier Monate vor Beginn des Mutterschutzes muss die Arbeitnehmerin ununterbrochen im Unternehmen beschäftigt gewesen sein
die Arbeitnehmerin darf nicht bereits mehr als vier Kinder haben
Seit März 2022 haben Väter Anspruch auf 7 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub.
Das malaysische Arbeitsrecht sieht keine Elternzeit vor.
Zusätzlich zu den oben genannten Urlaubsansprüchen gewähren Arbeitgeber in Malaysia normalerweise in den folgenden Fällen Sonderurlaub:
Tod eines engen Freundes oder Familienangehörigen
Hochzeit
Prüfungsvorbereitung
Laut Gesetz kann das Arbeitsverhältnis in mehreren Fällen beendet werden. Dazu zählen, neben einer einvernehmlichen Aufhebung des Beschäftigungsverhältnisses, dem Auslaufen eines befristeten Anstellungsvertrags oder der Kündigung durch den Mitarbeiter, auch die folgenden Kündigungsgründe (nicht vollständige Liste):
betriebsbedingte Kündigung, z.B. Massenentlassung
Fehlverhalten oder Bruch der Vorschriften des Arbeitsvertrags
permanente Minderleistung oder Unfähigkeit des Mitarbeiters, die ihm übertragenen Aufgaben zu erfüllen
Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen die gleichen gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten. Die Länge der Kündigungsfrist hängt von der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers ab. Abfindungen sind Mitarbeitern vorbehalten, die unter den Geltungsbereich des Employment Act fallen und nicht aufgrund ihres persönlichen Verhaltens entlassen werden. Kündigungsfristen und Abfindungshöhe sind wie folgt festgelegt:
Betriebszugehörigkeit
Kündigungsfrist
Abfindung
Alternativ haben Arbeitgeber die Möglichkeit, eine Fortzahlung des Gehalts für die Laufzeit der Kündigungsfrist anzubieten.
Dieser Guide dient ausschließlich zu Informationszwecken und ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen. Der Inhalt dieses Guides enthält allgemeine Informationen, und obwohl wir diesen Guide regelmäßig aktualisieren, spiegelt er möglicherweise nicht die aktuellen rechtlichen Entwicklungen wider. Die Lano Software GmbH lehnt jegliche Haftung für Handlungen ab, die Sie auf der Grundlage der in diesem Guide enthaltenen Inhalte vornehmen oder unterlassen.
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