Hauptstadt
Ottawa
Bevölkerung
38,7 Millionen
Sprache
Englisch, Französisch
Zeitzone
UTC -3:30 bis UTC -8
Arbeitswoche
40 Stunden
Lohnnebenkosten
mindestens 8,23%
Währung
Kanadischer Dollar (CDA)
Gehaltsabrechnung
mindestens monatlich
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Einer der Gründe, warum es für internationale Unternehmen so attraktiv ist, Mitarbeiter in Kanada einzustellen, ist natürlich die nicht vorhandene Sprachbarriere. Hinzu kommt, dass Kanadas Arbeitskräfte zu den am besten ausgebildeten der Welt gehören. Mehr als die Hälfte der aktiven Bevölkerung des Landes im Alter zwischen 25 und 64 Jahren hat einen Abschluss von einer tertiären Bildungseinrichtung.
Das kanadische Gesetz schreibt nicht vor, dass Arbeitsverträge schriftlich abgefasst werden müssen. Es ist jedoch gängige Praxis, beim Einstellen neuer Mitarbeiter in Kanada, einen schriftlichen Arbeitsvertrag aufzusetzen, zumal er für beide Parteien eine verlässliche Rechtsgrundlage darstellt.
Arbeitsverträge in Kanada gelten standardmäßig als unbefristet. Befristete Verträge sind aber ebenfalls möglich. Unabhängig von seiner Dauer sollte jeder Arbeitsvertrag zumindest Informationen über die folgenden grundlegenden Arbeitsbedingungen enthalten:
Vertragsparteien
Vertragsbeginn (und Vertragslaufzeit für befristete Arbeitsverträge)
Arbeitsort
Beschreibung der Tätigkeit
Grundgehalt sowie Sonderzahlungen und Prämien
Arbeitszeiten und Überstundenregelung
Urlaubstage
Kündigungsfristen
Probezeit
Wettbewerbsverbotsklausel
Mit Ausnahme von Québec, wo die Sprachpolitik die Verwendung des Französischen vorschreibt, sollten Arbeitsverträge in Kanada auf Englisch abgefasst sein. Gehälter und andere Vergütungen sind in Kanadischen Dollar anzugeben.
In den meisten Provinzen und Territorien ist die Probezeit auf drei Monate begrenzt – außer in New Brunswick, Prince Edward Island und Yukon, wo die Probezeit bis zu sechs Monate betragen kann. Unabhängig von ihrer Länge sollten Probezeiten immer klar im Arbeitsvertrag eines Mitarbeiters festgehalten werden.
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In Kanada variieren die grundlegenden Arbeitsnormen zwischen den Provinzen und Territorien – einschließlich Arbeitszeit, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsansprüche, Besteuerung und Kündigungsfristen. Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich die Informationen in diesem Guide auf Branchen und Unternehmen, die den bundesstaatlichen Vorschriften unterliegen, wie sie im kanadischen Arbeitsgesetzbuch festgehalten sind.
Auf bundesstaatlicher Ebene gilt in Kanada eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden, unterteilt in fünf Acht-Stunden-Tage. Arbeitnehmern steht ein Ruhetag pro Woche zu, in der Regel Sonntag. In keinem Fall sollte die reguläre Wochenarbeitszeit eines Mitarbeiters 48 Stunden überschreiten.
Jegliche Arbeit, die ein Mitarbeiter über seine normale Wochenarbeitszeit hinaus leistet, zählt als Überstunden und muss entsprechend vergütet werden. In den meisten Provinzen und Territorien liegt der Überstundenzuschlag bei 50 Prozent. Die Rechtsnormen variieren jedoch bezüglich der konkreten Definition von Überstundenarbeit sowie hinsichtlich der maximal erlaubten Anzahl an Überstunden.
Der Zahlungsrhythmus von Löhnen, beziehungsweise Gehältern kann in Kanada sehr unterschiedlich ausfallen. Neben wöchentlicher oder zweiwöchentlicher Bezahlung gibt es auch die Möglichkeit, Mitarbeiter halbmonatlich oder monatlich zu bezahlen. Unter keinen Umständen sollten zwei aufeinanderfolgende Zahltage mehr als einen Monat auseinander liegen.
Jede Provinz in Kanada hat ihren eigenen Mindestlohn. Zusätzlich gibt es jedoch einen einheitlichen Mindestlohn, der für Arbeitnehmer in Branchen gilt, die von der föderalen Regierung geregelt werden. Dieser liegt aktuell (Stand Februar 2023) bei 15,55 CAD pro Stunde.
Die Mindestlöhne in den verschiedenen Provinzen und Territorien wie folgt festgelegt:
Alberta: CAD 15,00 pro Stunde
Britisch-Kolumbien: CAD 15,65 pro Stunde
Manitoba: CAD 13,50 pro Stunde
New Brunswick: CAD 13,75 pro Stunde
Neufundland und Labrador: CAD 13,70 pro Stunde (soll im April 2023 auf CAD 14,50 pro Stunde und im Oktober 2023 auf CAD 15,00 pro Stunde erhöht werden)
Nordwest-Territorien: CAD 15,20 pro Stunde
Nova Scotia: CAD 13,60 pro Stunde (Anhebung auf CAD 14,50 pro Stunde im April 2023)
Nunavut: CAD 16,00 pro Stunde
Ontario: CAD 15,50 pro Stunde
Prince Edward Island: CAD 14,50 pro Stunde (soll bis Oktober 2023 auf CAD 15,00 erhöht werden)
Quebec: CAD 14,25 pro Stunde
Saskatchewan: CAD 13,00 pro Stunde
Yukon: CAD 15,70 pro Stunde
Im Dezember 2022 trat ein neues Gesetz in Kraft, das Arbeitnehmern in der staatlich regulierten Privatwirtschaft das Recht auf 10 Tage bezahlten Krankenurlaub gewährt.
Außerdem wurde die Dauer des unbezahlten Krankheitsurlaubs auf 27 Wochen verlängert. Der Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld von der Employment Insurance (EI) hat, wurde von 15 auf 26 Wochen verlängert.
Das Krankengeld wird in Höhe von 55% des üblichen Verdienstes des Arbeitnehmers gezahlt (Höchstbetrag von 650 CAD pro Woche im Jahr 2023).
Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften bezüglich von Bonus- oder Prämienzahlungen.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten in Kanada die folgenden Steuer- und Sozialversicherungssätze (Stand 2023):
Arbeitgeber
variiert
5% Waren- und Dienstleistungssteuer (GST) auf nationaler Ebene – fünf Provinzen erheben eine harmonisierte Umsatzsteuer (HST) in Höhe von 13% oder 15%
Körperschaftsteuer wird auf föderaler und provinzialer Ebene erhoben (Sätze variieren)
Arbeitnehmer
bis zu 33% *
15% bis 33% Einkommensteuer auf nationaler Ebene
bis zu 25,75% Einkommensteuer in den einzelnen Provinzen und Territorien
Arbeitgeber
mindestens 8,23%
5,95% Rentenversicherung (CPP) – separates Rentensystem in Québec
2,28% Arbeitslosenversicherung (EI)
plus 1,95% – 4,26% spezielle Arbeitgebersteuer als Beitrag zur Krankenversicherung – nur in einigen Staaten
Québec erhebt zusätzliche Sozialabgaben.
Arbeitnehmer
7,58%
5,95% Rentenversicherung (CPP) – separates Rentensystem in Québec
1,63% Arbeitslosenversicherung (EI)
* Weitere Informationen
Individuelles Einkommen wird progressiv besteuert, wobei auf nationaler Ebene die folgenden Steuerstufen gelten:
Bis zu CAD 53.359: 15%
CAD 53.360 - CAD 106.717: 20,5%
CAD 106.718 - CAD 165.430: 26%
CAD 165.431 - CAD 235.675: 29%
Über CAD 235.675: 33%
Zusätzlich müssen Arbeitnehmer in Kanada auch Einkommensteuer an die Provinzen bzw. Territorien zahlen. Die Sätze variieren.
Bitte beachten Sie, dass die hier angegebenen Sozialabgaben nicht unbedingt die tatsächlichen Beschäftigungskosten widerspiegeln. Diese können je nach Arbeitsvertrag und aufgrund anderer Faktoren (z. B. 13. und 14. Gehalt, Zuschüsse zur Krankenversicherung, Rückstellung für Abfindungen etc.) abweichen.
Nach Vollendung des ersten Beschäftigungsjahres haben Arbeitnehmer in Kanada Anspruch auf zwei Wochen bezahlten Jahresurlaub (allgemeiner Standard in den meisten, aber nicht allen Provinzen). Nach fünf Jahren Betriebszugehörigkeit erhöht sich der Jahresurlaub auf drei und nach zehn Jahren auf vier Wochen.
Zusätzlich erhält jeder Mitarbeiter ein Urlaubsgeld, das von der Anzahl an bezahlten Urlaubstagen abhängt und mindestens 14 Tage vor Urlaubsantritt ausgezahlt werden sollte. Während die Höhe des Urlaubsgeldes je nach Provinz variiert, gelten auf Bundesebene die folgenden Berechnungsgrenzen:
zwei Wochen = 4% des Jahresverdienstes
drei Wochen = 6% des Jahresverdienstes
vier Wochen = 8 % des Jahresverdienstes
Arbeitnehmer, die unter die bundesstaatliche Gesetzgebung fallen, erhalten außerdem elf bezahlte freie Tage anlässlich der gesetzlichen Feiertage, die in Kanada begangen werden. Für unter provinzialer oder territorialer Gesetzgebung beschäftigte Mitarbeiter variiert die Anzahl der bezahlten Feiertage pro Jahr zwischen sechs und neun – je nach Feiertagskalender der Region.
Nach Bundesrecht haben schwangere Arbeitnehmerinnen Anspruch auf bis zu 15 Wochen Mutterschutz, in denen sie Mutterschaftsgeld in Höhe von 55 Prozent ihres üblichen Verdienstes erhalten – begrenzt auf 595 Dollar pro Woche. Je nach Provinz kann der Mutterschutz länger ausfallen, dafür aber unbezahlt sein.
Während der Vaterschaftsurlaub in Kanada im Allgemeinen als Teil der Elternzeit betrachtet wird, hat Québec einen separaten unbezahlten Vaterschaftsurlaub eingeführt.
Mütter und Väter von neugeborenen Kindern können bis zu 69 Wochen Elternzeit nehmen – der Standard sind 40 Wochen Elternzeit. Adoptiveltern steht das gleiche Recht zu. Während das Elterngeld für die 40-wöchige Elternzeit auf 55 Prozent festgelegt ist, beträgt das Elterngeld im Fall der verlängerten Elternzeit nur 33 Prozent des normalen Einkommens des jeweiligen Elternteils – begrenzt auf jeweils 638 Dollar beziehungsweise 383 Dollar pro Woche.
Elternzeit ist in Kanada ein Familienanspruch. Das heißt, dass die 40 (bzw. 69) Wochen von beiden Elternteilen gemeinsam genutzt werden müssen. Ein Elternteil kann maximal 35 Wochen Elternzeit beantragen – 61 Wochen, wenn die Eltern sich für die verlängerte Elternzeit entscheiden.
Nach Bundesrecht stehen Mitarbeitern außerdem die folgenden Sonderurlaube zu:
5 Tage Urlaub bei Todesfall innerhalb der Familie
28 Wochen unbezahlter Pflegeurlaub für Mitarbeiter, die sich um ein schwer erkranktes Familienmitglied kümmern müssen
52 Wochen unbezahlter Urlaub, wenn das Kind eines Mitarbeiters vermisst wird
104 Wochen unbezahlter Urlaub wenn das Kind eines Mitarbeiters stirbt
5 Tage bezahlter oder unbezahlter Urlaub zur Erledigung von Familienangelegenheiten
10 Tage bezahlter oder unbezahlter Urlaub bei häuslicher Gewalt
unbezahlte Freistellung für Gerichtstermine
Da der gesetzliche Krankenstand in Kanada in der Regel unbezahlt ist, bieten die meisten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Krankengeld sowie zusätzliche Optionen zur Krankenversicherung an.
Laut Gesetz kann das Arbeitsverhältnis in mehreren Fällen beendet werden. Dazu zählen neben einer einvernehmlichen Aufhebung des Beschäftigungsverhältnisses, dem Auslaufen eines befristeten Anstellungsvertrags oder der Kündigung durch den Mitarbeiter auch die folgenden Kündigungsgründe (nicht vollständige Liste):
Massenentlassung – die entsprechenden Regelungen variieren zwischen den Provinzen und Territorien
betriebsbedingte Kündigung, z.B. wegen Stellenabbau
Liquidation des Unternehmens
Verstoß gegen den Arbeitsvertrag
fristlose Entlassung wegen groben Fehlverhaltens, z. B. Diebstahl, Unehrlichkeit, Belästigung
Minderleistung des Mitarbeiters – theoretisch möglich, in der Praxis jedoch schwer zu beweisen
Nach Bundesrecht müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bei einer Kündigung eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Wochen einräumen – vorausgesetzt, die Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters beträgt mehr als drei Monate.
Je nach Provinz variieren die Kündigungsfristen zwischen einer und acht Wochen. Alternativ haben Arbeitgeber die Möglichkeit, das dem Angestellten für die Dauer der Kündigungsfrist zustehende Gehalt auszuzahlen. Die Kündigungsfristen gelten nicht für befristete Arbeitsverträge.
Nach einer Betriebszugehörigkeit von mindestens zwölf Monaten haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von zwei Tageslöhnen, beziehungsweise Tagesgehältern für jedes vollendete Dienstjahr.
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