Hauptstadt
Tallinn
Bevölkerung
1,33 Millionen
Sprache
Estnisch
Zeitzone
UTC +2
Arbeitswoche
35 - 40 Stunden
Lohnnebenkosten
33,8%
Währung
Euro (EUR)
Gehaltsabrechnung
monatlich
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Markplatz
Globale payroll
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Estland gehört nicht nur zu den fortschrittlichsten Ländern der Welt in Bezug auf Digitalisierung, sondern hat in den letzten Jahren dank unbürokratischer Visabestimmungen auch eine große Menge internationaler Talente angezogen. Zusammen mit den hochqualifizierten Arbeitskräften des Landes – 86 Prozent aller Arbeitnehmer in Estland beherrschen mindestens eine Fremdsprache – bilden sie einen vielversprechenden Bewerberpool, aus dem Unternehmen die passenden Kandidaten zur Verstärkung ihrer globalen Teams auswählen können.
Im Human Capital Report 2016 lag Estland im Ranking der Länder, die das Potenzial ihrer Arbeitskräfte am besten maximieren, auf Platz 15. Internationale Unternehmen, die auf der Suche nach neuen Talenten im Ausland sind, können sich also sicher sein, in Estland einen geeigneten Kandidaten zu finden.
In Estland abgeschlossene Arbeitsverträge können entweder unbefristet oder befristet sein – vorausgesetzt, der befristete Charakter der vom Arbeitnehmer zu verrichtenden Tätigkeit kann nachgewiesen werden. Unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses schreibt das Arbeitsvertragsgesetz in Estland vor, dass Arbeitsverträge schriftlich abgefasst werden müssen. In jedem Fall sollte ein Arbeitsvertrag mindestens die folgenden grundlegenden Informationen enthalten:
Vertragsparteien
Vertragsbeginn (und Vertragslaufzeit für befristete Arbeitsverträge)
Arbeitsort
Beschreibung der Tätigkeit
Grundgehalt sowie Sonderzahlungen, Prämien und Details zur Gehaltszahlung
Arbeitszeiten
Urlaubstage
Kündigungsfristen
Verweis auf geltende Tarifverträge
Die Probezeit für unbefristete Arbeitsverträge sollte nicht länger als vier Monate sein. Bei befristeten Verträgen gilt die Regel, dass die Probezeit höchstens die Hälfte der Vertragslaufzeit betragen darf. Es ist gesetzlich zulässig, Mitarbeitern während ihrer Probezeit ein geringeres Gehalt zu zahlen.
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Das estnische Arbeitsrecht legt eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden fest, aufgeteilt in fünf Acht-Stunden-Tage. In einigen Berufen und Branchen ist die Standardarbeitszeit auf 35 Stunden pro Woche und sieben Stunden pro Tag reduziert.
Unabhängig von der wöchentlichen Gesamtarbeitszeit des Arbeitnehmers ist der Arbeitgeber zur Einhaltung der folgenden Ruhezeiten und Pausen verpflichtet:
mindestens elf Stunden Ruhezeit in einem Zeitraum von 24 Stunden
mindestens 30 Minuten Pause nach sechs Stunden Arbeit
mindestens 48 Stunden Ruhezeit pro Woche – in der Regel Samstag und Sonntag
Jegliche Arbeit, die ein Mitarbeiter zusätzlich zu seiner Standardarbeitszeit verrichtet, zählt als Überstunden und muss von Arbeitgeber und Arbeitnehmer entsprechend vereinbart werden. Mitarbeiter, die Überstunden erbringen, müssen dafür entweder zusätzlichen Urlaub erhalten oder mit einem Überstundenzuschlag von 50 Prozent entlohnt werden. Per Gesetz sind pro Woche nicht mehr als 48 Arbeitsstunden – einschließlich Überstunden – erlaubt.
Es ist üblich, Mitarbeiter in Estland einmal pro Monat zu bezahlen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich jedoch auch auf eine kürzere Gehaltsperiode einigen.
Seit Anfang 2023 liegt der Mindestlohn in Estland bei 725 Euro pro Monat. Der Mindeststundenlohn beträgt demnach 4,30 Euro.
Ab dem vierten Tag krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit hat ein Arbeitnehmer in Estland Anspruch auf Krankengeld. Vom vierten bis zum achten Tag des Krankenstandes wird das Krankengeld vom Arbeitgeber bezahlt. Danach geht die Zahlungspflicht auf die Krankenkasse über, die für eine Dauer von bis zu 182 Kalendertagen die Zahlung des Krankengeldes übernimmt. Die Höhe des von der Krankenkasse gezahlten Krankengeldes liegt bei 70 Prozent des normalen Lohns, beziehungsweise Gehalts des Arbeitnehmers.
Arbeitgeber sind nicht zur Zahlung eines 13. Monatsgehalts verpflichtet, aber viele Unternehmen bieten ihren Angestellten trotzdem einen jährlichen Bonus an.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten in Estland die folgenden Steuer- und Sozialversicherungssätze (Stand Februar 2023):
Arbeitgeber
20%
20% Körperschaftssteuer
20% Umsatzsteuer (Standardsatz)
Arbeitnehmer
20%
Es gilt ein einheitlicher Steuersatz von 20%.
Arbeitgeber
33,8%
20% gesetzliche Rentenversicherung
13% gesetzliche Krankenversicherung
0,8% Arbeitslosenversicherung
Arbeitnehmer
3,6%
2% staatliche Rentenversicherung
1,6% Arbeitslosenversicherung
Bitte beachten Sie, dass die hier angegebenen Sozialabgaben nicht unbedingt die tatsächlichen Beschäftigungskosten widerspiegeln. Diese können je nach Arbeitsvertrag und aufgrund anderer Faktoren (z. B. 13. und 14. Gehalt, Zuschüsse zur Krankenversicherung, Rückstellung für Abfindungen etc.) abweichen.
Jeder Mitarbeiter hat Anspruch auf mindestens 28 Kalendertage, also vier Wochen Urlaub pro Jahr. Darüber hinaus gibt es in Estland zwölf gesetzliche Feiertage, an denen für gewöhnlich nicht gearbeitet wird.
Arbeitnehmerinnen, die ein Kind erwarten, können für eine Dauer von bis zu 140 Tagen in Mutterschutz gehen – verlängerbar auf 154 Tage bei Mehrlingsgeburten. Der Mutterschutz kann bis zu 70 Tage vor dem Geburtstermin beginnen. Während dieser Zeit erhält die werdende Mutter von der estnischen Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe ihres normalen Gehalts.
Seit dem 1. Juli 2020 haben Väter Anspruch auf bis zu 30 Kalendertage bezahlten Vaterschaftsurlaub. Der Arbeitgeber zahlt während dieser Zeit zwar weiterhin das normale Gehalt des Mitarbeiters, kann danach aber eine Rückerstattung der Beträge bei den staatlichen Behörden einfordern. Für jedes adoptierte Kind, das jünger als zehn Jahre ist, besteht Anspruch auf 70 Kalendertage Adoptionsurlaub.
Mütter und Väter haben das Recht, bis ihr Kind drei Jahre alt ist, in Elternzeit zu gehen. Dabei kann aber immer nur ein Elternteil dieses Recht in Anspruch nehmen. Elterngeld wird für eine Dauer von höchstens 435 Tagen gezahlt.
Zusätzlich zu den oben genannten Urlaubsansprüchen sieht das estnische Arbeitsrecht die folgenden Arten von Sonderurlaub vor:
unbezahlter Urlaub zur Prüfungsvorbereitung sowie für den Tag der Prüfung
Sonderurlaub zur Kinderbetreuung: drei bis sechs Tage Urlaub pro Jahr – abhängig von der Anzahl der Kinder unter 14 Jahren – und ein Tag pro Monat für behinderte Kinder, die beide in Höhe des nationalen Mindestlohns vergütet werden; in beiden Fällen kann der Arbeitgeber zusätzlich zehn Tage unbezahlten Urlaub gewähren
Laut Gesetz kann das Arbeitsverhältnis in mehreren Fällen beendet werden. Dazu zählen neben einer einvernehmlichen Aufhebung des Beschäftigungsverhältnisses, dem Auslaufen eines befristeten Anstellungsvertrags oder der Kündigung durch den Mitarbeiter auch die folgenden Kündigungsgründe:
betriebsbedingte Kündigung
fristlose Entlassung wegen groben Fehlverhaltens
Verstoß gegen den Arbeitsvertrag
dauerhafte Minderleistung des Mitarbeiters
lang andauernde Krankheit
Arbeitgeber, die einen Mitarbeiter entlassen wollen, müssen bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfristen einhalten. Diese hängen von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters ab:
weniger als ein Jahr Betriebszugehörigkeit (inklusive Probezeit) = 15 Tage
ein bis fünf Jahre Betriebszugehörigkeit = 30 Tage
fünf bis zehn Jahre Betriebszugehörigkeit = 60 Tage
mehr als zehn Jahre Betriebszugehörigkeit = 90 Tage
Alternativ haben Arbeitgeber die Möglichkeit, das dem Angestellten für die Dauer der Kündigungsfrist zustehende Gehalt auszuzahlen. Für Arbeitnehmer, die ihren Job kündigen wollen, gilt eine Kündigungsfrist von 30 Tagen.
Nur im Falle einer betriebsbedingten Kündigung muss eine Abfindungszahlung in Höhe eines Monatsgehalts entrichtet werden. Mitarbeiter, die nach fünf oder zehn Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt werden, haben außerdem die Möglichkeit, beim Versicherungsfonds für Arbeitslose eine Abfindung in Höhe von einem, beziehungsweise zwei Monatsgehältern zu beantragen.
Dieser Guide dient ausschließlich zu Informationszwecken und ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen. Der Inhalt dieses Guides enthält allgemeine Informationen, und obwohl wir diesen Guide regelmäßig aktualisieren, spiegelt er möglicherweise nicht die aktuellen rechtlichen Entwicklungen wider. Die Lano Software GmbH lehnt jegliche Haftung für Handlungen ab, die Sie auf der Grundlage der in diesem Guide enthaltenen Inhalte vornehmen oder unterlassen.
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