Wenn Skandinavien für etwas bekannt ist, dann sind es die extrem hohe Lebensqualität und das hervorragende Bildungsniveau. Mit einem großen Pool an hochqualifizierten Fachkräften und dem kulturell verankerten Streben nach Selbstentfaltung und kontinuierlicher beruflicher Weiterbildung stellt Schweden definitiv keine Ausnahme dessen dar, was man als skandinavische Norm bezeichnen könnte.
Schwedische Arbeitnehmer genießen ein hohes Maß an sozialer Absicherung mit umfangreichen Sozialleistungen, die dazu gedacht sind, ihr Wohlbefinden und dadurch gleichzeitig ihre Produktivität zu steigern. Hinzu kommt, dass Geschäftstätigkeiten in Schweden fast ausschließlich auf Englisch stattfinden, was die Integration eines schwedischen Mitarbeiters in ein globales Team um einiges erleichtert.
Schweden: Steckbrief
- Offizieller Name Königreich Schweden
- Hauptstadt Stockholm
- Einwohnerzahl 10,2 Millionen
- Sprache Schwedisch
- Währung Schwedische Krone (SEK)
- Zeitzone UTC +1
Arbeitsvertrag
Obwohl es in Schweden nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Arbeitsverträge in Schriftform abgeschlossen werden müssen, ist es durchaus üblich, einen schriftlichen Arbeitsvertrag aufzusetzen, der zumindest die grundlegenden Konditionen des Beschäftigungsverhältnisses umreißt. Dazu gehören unter anderem:
- Vertragsparteien
- Art der Anstellung
- Vertragsbeginn (und Vertragslaufzeit für befristete Arbeitsverträge)
- Arbeitsort
- Beschreibung der Tätigkeit sowie des Aufgaben- und Verantwortungsbereichs
- Grundgehalt sowie Sonderzahlungen, Prämien und weitere Details zur Bezahlung
- Arbeitszeiten
- Urlaubstage
- Kündigungsfristen
- Länge der Probezeit
- Verweis auf geltende Tarifverträge
- Konditionen für Arbeit im Ausland
Sofern nicht anders angegeben, gelten Arbeitsverträge in Schweden als unbefristet. Befristete Verträge sind jedoch ebenfalls möglich, solange der Zweck eines solchen Vertrages hinreichend begründet werden kann.
Probezeit
Probezeiten sollten nicht länger als sechs Monate dauern.
Arbeitszeit
Wöchentliche Arbeitszeit und Pausen
Per Working Hours Act ist die wöchentliche Arbeitszeit auf 40 Stunden begrenzt. Für Ruhezeiten und Pausen gelten die folgenden Regelungen:
- die tägliche Ruhezeit eines Arbeitnehmers darf nicht kürzer als elf Stunden sein
- pro Woche steht jedem Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 36 Stunden zu – die meisten Arbeitnehmer in Schweden haben sowohl Samstag als auch Sonntag für gewöhnlich frei
- in Abstimmung mit den Arbeitsabläufen müssen hinreichend Pausen in den Arbeitsalltag integriert werden – mindestens eine Pause nach fünf Stunden Arbeit
Überstunden
Überstundenarbeit ist erlaubt, sollte aber 48 Stunden in einem Zeitraum von vier Wochen nicht überschreiten – pro Kalenderjahr nicht mehr als 200 Überstunden. Es gibt keine gesetzlichen Regelungen zur Überstundenvergütung, aber Arbeitgeber müssen unter Umständen die Bestimmungen der geltenden Tarifverträge beachten.
Löhne und Gehälter
Es ist üblich, Mitarbeiter in Schweden am Ende des Monats zu bezahlen.
Mindestlohn
Schweden ist eines der wenigen europäischen Länder, in denen es keinen gesetzlichen Mindestlohn gibt. Stattdessen wird der Mindestlohn für gewöhnlich branchenintern per Tarifvertrag festgelegt.
Krankengeld
Nach Vorlage eines ärztlichen Attests haben krankgeschriebene Mitarbeiter Anspruch auf Lohnfortzahlung für eine Dauer von 14 Tagen – mit Ausnahme des ersten Krankheitstages. Das schwedische Arbeitsrecht legt die Höhe der Lohnfortzahlung auf 80% des üblichen Verdienstes fest. Ab dem 15. Krankheitstag erhält der Arbeitnehmer Krankengeld von der schwedischen Sozialversicherungsbehörde.
Bonus- und Prämienzahlungen
Es bestehen keine gesetzlichen Vorschriften bezüglich Bonus- oder Prämienzahlungen.
Steuern und Sozialabgaben
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten in Schweden die folgenden Steuer- und Sozialversicherungssätze (Stand 2022):
SteuernArbeitgeber20,6% Körperschaftsteuer 25% Umsatzsteuer (Standardsatz) |
ArbeitnehmerAuf kommunaler und nationaler Ebene erhobene Lohnsteuer: kommunale Ebene: etwa 32% auf jegliches Einkommen nationale Ebene: 20% auf Einkommen über 540.700 SEK |
Sozialabgaben31,42% des Einkommens des Arbeitnehmers gehen an die Sozialversicherung, darunter Beiträge zur Altersvorsorge, Hinterbliebenenrente, Beiträge zur Krankenversicherung und Arbeitsunfallversicherung |
7% des Einkommens als Beitrag zur Altersversicherung, jedoch vollständig von der zu zahlenden Einkommensteuer absetzbar, daher de facto gleich Null |
Arbeitnehmeransprüche
Urlaubsanspruch
Mitarbeiter in Schweden haben Anspruch auf mindestens 25 Tage Urlaub im Jahr. Das gilt auch während des ersten Beschäftigungsjahres, in dem der Arbeitgeber den Jahresurlaub im Voraus gewähren kann. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter mindestens vier der insgesamt fünf Wochen Urlaub in der Haupturlaubszeit zwischen Juni und August nehmen können. Außerdem steht jedem Arbeitnehmer ein Urlaubsgeld in Höhe von 12% des Jahresverdienstes zu.
Es ist durchaus üblich, dass Tarifverträge zusätzliche Urlaubstage vorsehen, insbesondere für Angestellte. Die gesetzlichen Feiertage sind nicht Teil des jährlichen Urlaubsanspruchs. Schweden zählt zwölf Feiertage, an denen Arbeitnehmer gewöhnlich für nicht arbeiten müssen.
Mutterschutz und Vaterschaftsurlaub
Das schwedische Arbeitsrecht unterscheidet nicht zwischen Mutterschutz und Vaterschaftsurlaub. Stattdessen ist im Gesetz ein allgemeiner Anspruch auf Elternzeit verankert. Anbei die wichtigsten Rahmenbedingungen:
- Beide Elternteile haben das Recht auf insgesamt 480 Tage (bezahlte) Elternzeit pro Kind, wobei 90 Tage exklusiv für Mutter, beziehungsweise Vater reserviert sind (d.h. ein Elternteil kann maximal 390 Tage Elternzeit nehmen).
- Für die Mutter kann die Elternzeit bereits 60 Tage vor dem erwarteten Geburtstermin beginnen.
- Während der Elternzeit erhält der jeweilige Elternteil von der schwedischen Sozialversicherungsbehörde Elterngeld in Höhe von 80% des normalen Verdienstes. Allerdings nur für 390 Tage. Die restlichen 90 Tage werden zu einem festen Tagessatz von 180 SEK bezahlt.
- Während ein Elternteil vom Recht auf Elternzeit Gebrauch macht, kann der Partner bei der Geburt des Kindes zehn Tage bezahlten Urlaub nehmen.
Elternzeit
Des Weiteren haben Eltern, die mindestens ein Kind haben, das jünger als acht Jahre ist, das Recht, ihre gewöhnliche Arbeitszeit um 25% zu verkürzen.
Sonstige Arbeitnehmeransprüche
Nach sechs Monaten der Beschäftigung können Mitarbeiter Sonderurlaub zu Bildungszwecken beantragen. Arbeitgeber sind außerdem dazu verpflichtet, bis zu sechs Monate Sonderurlaub zu gewähren, wenn ein Mitarbeiter beabsichtigt, sich ein eigenes Geschäft aufzubauen.
Kündigung und Abfindung
Laut Gesetz kann das Arbeitsverhältnis in mehreren Fällen beendet werden. Neben einer einvernehmlichen Aufhebung des Beschäftigungsverhältnisses, dem Auslaufen eines befristeten Anstellungsvertrags oder der Kündigung durch den Mitarbeiter erklärt das schwedische Arbeitsrecht auch die folgenden Kündigungsgründe als rechtmäßig (nicht vollständige Liste):
- objektive Gründe: betriebsbedingte Kündigung, Massenentlassung, schlechte wirtschaftliche Lage des Unternehmens etc.
- persönliche Gründe: Minderleistung, Fehlverhalten, Diebstahl, Illoyalität etc.
Arbeitgeber, die einen Mitarbeiter kündigen wollen, müssen die folgenden Kündigungsfristen einhalten:
- 1 Monat: bis zu 2 Jahre Betriebszugehörigkeit – während der Probezeit nur 14 Tage
- 2 Monate: 2 bis 4 Jahre Betriebszugehörigkeit
- 3 Monate: 4 bis 6 Jahre Betriebszugehörigkeit
- 4 Monate: 6 bis 8 Jahre Betriebszugehörigkeit
- 5 Monate: 8 bis 10 Jahre Betriebszugehörigkeit
- 6 Monate: mehr als 10 Jahre Betriebszugehörigkeit
Im Falle eines groben Fehlverhaltens des Mitarbeiters oder eines schweren Verstoßes gegen die Bestimmungen des Arbeitsvertrags muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden. Arbeitnehmer, die ihren Job kündigen wollen, müssen ihrem Arbeitgeber einen Monat vorher Bescheid geben.
In Schweden besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung einer Abfindung. In manchen Branchen sind Abfindungen jedoch tarifvertraglich vorgeschrieben.
Talente in Schweden einstellen?
Sie sind nicht sicher, ob Sie einen Freelancer engagieren oder einen Vollzeitmitarbeiter in Schweden einstellen sollen? Kontaktieren Sie uns und holen Sie sich fachkundige Beratung, um Ihre Optionen zu vergleichen und weiter zu wachsen.